Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben heute das Hartz IV-Paket verabschiedet,
auf dass sich die Regierungskoalition mit der SPD vergangene Woche verständigt hatte.
Der Regelsatz für erwachsene Hartz-IV-Empfänger soll danach rückwirkend zum 1. Januar
2011 um fünf Euro steigen. Damit bekommt ein erwachsener Arbeitslosengeld II-Empfänger
nun einen Regelsatz von 364 Euro – zum Jahresanfang 2012 gibt es weitere drei
Euro mehr . Zufrieden mit dem Beschluss der Bundesregierung ist Professor Thomas Schallenberg
von der katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle der Deutschen Bischosfkonferenz.
Dem Kölner Domradio sagte er:
„Ich bin insgesamt sehr zufrieden, dass es
jetzt doch zu einer Einigung gekommen ist. Auch zu einer inhaltlich substantiellen,
tragfähigen und nachhaltigen Einigung. Man würde sich wünschen, dass in Zukunft auch
die Parteien nicht immer nur auf Zuruf der Gerichte und von außen reagieren, sondern
dass sie insgesamt im Blick behalten, dass wir in einer hochtechnologisierten und
arbeitsteiligen Gesellschaft es verstärkt mit Bevölkerungssschichten zu tun haben,
die im normalen Arbeitsmarkt nicht vemittelbar sind, dass wir es in einer segmentierten
Gesellschaft mit Singlehaushalten zu tun haben, die der Förderung bedürfen. Aber insgesamt,
noch einmal, bin ich zufrieden und denke, dass man auf dieser Entscheidung aufbauen
kann.“
Mit dem so genannten Regelsatz, der nun Schrittweise auf 8 Euro
erhöht werden soll, müssen alle Bedürfnisse des täglichen Lebens abgedeckt werden.
Zu dem Betrag von nun 364 Euro werden den Hartz IV-Empfängern die Kosten für Unterkunft
und Heizung sowie für angemessenen Wohnraum erstattet. Weniger zufrieden mit dem Beschluss
der Bundesregierung ist die Caritas in Deutschland. Radio Vatikan sprach mit der Referentin
für Arbeits- und Armutsfragen, Birgit Fix.
„Wir waren sehr enttäuscht,
dass bei diesem Ermittlungsverfahren, dass ja nun über 9 Wochen gelaufen ist, so wenig
herausgekommen ist im Bezug auf die Höhe der Regelsätze. Die 5 Euro, um die der Satz
jetzt rückwirkend erhöht wird, standen schon im Gesetzesverfahren fest und die Verhandlungen
haben eigentlich nur ergeben, dass eine Drei-Euro-Erhöhung ab nächstem Jahr kommt.
Inzwischen haben wir durch die Regierungsmittelung gehört, dass das eigentlich nur
die Anpassung an die Inflationssätze ist. Das heißt, es ist eigentlich nichts rausgekommen
durch das Berechnungsverfahren.“
Zudem, sagt Fix, sei der Regelansatz nicht
korrekt berechnet worden. Was das Bundesverfassungsgericht gefordert habe, sei aber
genau das: Eine transparentere Grundlage des Berechnungsverfahrens für die Regelsätze:
„Die
Berechnung erfolgt nach einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe, von der man einen
unteren Prozentsatz an Personengruppen herausgreift. Da wurde willkürlich eine Grenze
von 15 Prozent gezogen. Es wurden auch die Personengruppen nicht herausgerechnet,
die „verdeckt arm“ ist, d.h. Personen, die von ihrer Einkommenslage eigentlich anspruchsberechtigt
wären auf einen Regelsatz, diesen Anspruch aber nicht wahrnehmen. Und deren Verbrauchsverhalten
ist mit hineinrechnet worden. D. h. es ist eigentlich ein Zirkelschluss in der Berechnung
gemacht worden. Das ist nicht korrekt und deswegen hätte der Regelsatz aus unserer
Sicht komplett neu gerechnet werden müssen.“
Nicht nur die Erhöhung der
Regelsätze, auch ein so genanntes Bildungspaket hat der Bundestag heute abgesegnet.
Für Kinder und Jugendliche aus Geringverdienerfamilien gibt es unter anderem Zuschüsse
für ein warmes Mittagessen in Schule oder Kita, für Nachhilfe und Schulausflüge. Den
Ausbau der Schulsozialarbeit begrüßt Fix:
„Das ist ein wichtiger und guter
Schritt. Wir hoffen, dass vor allem Schulen, in denen viele Kinder von Hartz-IV-Empfängern
sind, von diesem Angebot profitieren können. Damit sollen Grundsteine gelegt werden,
damit den Schülern geholfen wird, eine positive Schulkarriere machen zu können und
ein gutes Berufsleben zu ermöglichen.“