D: Caritas kritisiert neue Hartz-IV-Regelsätze als „ernüchternd“
Caritas Deutschland
bewertet die neue Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze als „ernüchternd“. Das sagt gegenüber
Radio Vatikan die Referentin für Arbeits- und Armutsfragen, Birgit Fix. Auch andere
katholische Sozialverbände kritisierten den Kompromiss der deutschen Parteien, den
Regelsatz wie geplant um fünf Euro und erst ab 2012 noch einmal um drei Euro zu erhöhen.
Das sei zu wenig, sagt Birgit Fix.
„Das heißt konkret, dass durch das Berechnungsverfahren
nichts rausgekommen ist. Es ist nur das herausgekommen, was die Regierung sowieso
machen muss, nämlich den Inflationsausgleich durchzuführen. Der Regelansatz ist unserer
Meinung nach nicht korrekt berechnet worden. Die Berechnung erfolgt nach einer Einkommens-
und Verbraucherstichprobe, von der man einen unteren Prozentsatz an Personengruppen
herausgreift. Da wurde willkürlich eine Grenze von 15 Prozent gezogen. Man hätte aber
mit einem Ansatz von mindestens 20 Prozent rechnen sollen. Dies hatte die Bundesregierung
sogar schon angewandt. Dann wäre der Satz nicht um fünf, sondern um 18 Euro gestiegen.
Das zeigt, dass es einfach darauf ankommt, wie man berechnet. Wir bezweifeln deshalb,
dass die Berechnung der Bundesregierung korrekt ist.“
Den Beschluss hatten
die Parteien in der Nacht zum Montag getroffen. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes
sei positiv, dass der Bund den Ausbau der Schulsozialarbeit fördern wolle. Dazu Fix:
„Das
ist ein wichtiger und guter Schritt. Wir hoffen, dass vor allem Schulen, in denen
viele Kinder von Hartz-IV-Empfängern sind, von diesem Angebot profitieren können.
Damit sollen Grundsteine gelegt werden, damit den Schülern geholfen wird, eine positive
Schulkarriere machen zu können und ein gutes Berufsleben zu ermöglichen.“
Bildungspaket Das
Bildungspaket mit Zuschüssen zu Vereinsbeiträgen, Schul-Mittagessen und Nachhilfe
für rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder und Jugendliche wird drei Jahre lang um je
400 Millionen Euro aufgestockt. Von dem Geld sollen die Kommunen die Einstellung neuer
Schul- und Jugendsozialarbeiter sowie das Mittagessen in der Hortbetreuung bezahlen.
Die Kosten für die Bildungsleistungen, die nach Angaben der Regierung mit 1,2 Milliarden
Euro veranschlagt werden, sollen Städte und Gemeinden vollständig erstattet bekommen.
Mindestlöhne Beim
Thema Mindestlöhne verständigte sich die Runde auf eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit
im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die nicht unterschritten werden kann, auch dann
nicht, wenn die entleihenden Betriebe geringere Löhne zahlen als die Leiharbeitsfirmen.
Weitere Mindestlöhne soll es über das Arbeitnehmerentsendegesetz in der Weiterbildungsbranche
geben.
Hintergrund Die Einigung über die Hartz-IV-Reform
soll an diesem Dienstag im Vermittlungsausschuss beschlossen werden. Anschließend
müssen Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zustimmen, das gilt als Formsache.
Hierfür sei eine Sondersitzung des Bundesrates für Freitag angestrebt. Für die Hartz-IV-Reform
braucht die Bundesregierung die Zustimmung des Bundesrates, in dem sie über keine
eigene Mehrheit verfügt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 die Hartz-IV-Leistungen
als in Teilen nicht verfassungskonform verworfen und dem Gesetzgeber eine Neuregelung
auferlegt. Sie sollte seit Beginn dieses Jahres gelten.