2011-02-22 13:48:31

D: Caritas kritisiert neue Hartz-IV-Regelsätze als „ernüchternd“


RealAudioMP3 Caritas Deutschland bewertet die neue Festlegung der Hartz-IV-Regelsätze als „ernüchternd“. Das sagt gegenüber Radio Vatikan die Referentin für Arbeits- und Armutsfragen, Birgit Fix. Auch andere katholische Sozialverbände kritisierten den Kompromiss der deutschen Parteien, den Regelsatz wie geplant um fünf Euro und erst ab 2012 noch einmal um drei Euro zu erhöhen. Das sei zu wenig, sagt Birgit Fix.

„Das heißt konkret, dass durch das Berechnungsverfahren nichts rausgekommen ist. Es ist nur das herausgekommen, was die Regierung sowieso machen muss, nämlich den Inflationsausgleich durchzuführen. Der Regelansatz ist unserer Meinung nach nicht korrekt berechnet worden. Die Berechnung erfolgt nach einer Einkommens- und Verbraucherstichprobe, von der man einen unteren Prozentsatz an Personengruppen herausgreift. Da wurde willkürlich eine Grenze von 15 Prozent gezogen. Man hätte aber mit einem Ansatz von mindestens 20 Prozent rechnen sollen. Dies hatte die Bundesregierung sogar schon angewandt. Dann wäre der Satz nicht um fünf, sondern um 18 Euro gestiegen. Das zeigt, dass es einfach darauf ankommt, wie man berechnet. Wir bezweifeln deshalb, dass die Berechnung der Bundesregierung korrekt ist.“

Den Beschluss hatten die Parteien in der Nacht zum Montag getroffen. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes sei positiv, dass der Bund den Ausbau der Schulsozialarbeit fördern wolle. Dazu Fix:

„Das ist ein wichtiger und guter Schritt. Wir hoffen, dass vor allem Schulen, in denen viele Kinder von Hartz-IV-Empfängern sind, von diesem Angebot profitieren können. Damit sollen Grundsteine gelegt werden, damit den Schülern geholfen wird, eine positive Schulkarriere machen zu können und ein gutes Berufsleben zu ermöglichen.“

Bildungspaket
Das Bildungspaket mit Zuschüssen zu Vereinsbeiträgen, Schul-Mittagessen und Nachhilfe für rund 2,5 Millionen bedürftige Kinder und Jugendliche wird drei Jahre lang um je 400 Millionen Euro aufgestockt. Von dem Geld sollen die Kommunen die Einstellung neuer Schul- und Jugendsozialarbeiter sowie das Mittagessen in der Hortbetreuung bezahlen. Die Kosten für die Bildungsleistungen, die nach Angaben der Regierung mit 1,2 Milliarden Euro veranschlagt werden, sollen Städte und Gemeinden vollständig erstattet bekommen.

Mindestlöhne
Beim Thema Mindestlöhne verständigte sich die Runde auf eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die nicht unterschritten werden kann, auch dann nicht, wenn die entleihenden Betriebe geringere Löhne zahlen als die Leiharbeitsfirmen. Weitere Mindestlöhne soll es über das Arbeitnehmerentsendegesetz in der Weiterbildungsbranche geben.

Hintergrund
Die Einigung über die Hartz-IV-Reform soll an diesem Dienstag im Vermittlungsausschuss beschlossen werden. Anschließend müssen Bundestag und Bundesrat dem Vermittlungsergebnis zustimmen, das gilt als Formsache. Hierfür sei eine Sondersitzung des Bundesrates für Freitag angestrebt. Für die Hartz-IV-Reform braucht die Bundesregierung die Zustimmung des Bundesrates, in dem sie über keine eigene Mehrheit verfügt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2010 die Hartz-IV-Leistungen als in Teilen nicht verfassungskonform verworfen und dem Gesetzgeber eine Neuregelung auferlegt. Sie sollte seit Beginn dieses Jahres gelten.

(rv/pm 22.02.2011 mg)








All the contents on this site are copyrighted ©.