2011-02-21 13:03:04

Schweiz: Politiker erstaunt über Grichtings Mandatssteuer


Schweizer Politiker kritisieren den Vorschlag des Churer Generalvikars Martin Grichting, der die bisherige Form der Kirchensteuer abschaffen will. Es sei völlig unverständlich, dass ein solcher Vorschlag aus der Kirche selbst komme, sagte der Präsident der CVP Schweiz, Urs Schwaller, in verschiedenen Schweizer Medien. „Wenn dies die erste Sorge der Kirche ist, dann wundere ich mich nicht, dass die Leute davonlaufen“, sagte Schwaller u.a. gegenüber der Aargauer Zeitung. Grichting spricht sich für eine Mandats-Steuer nach italienischem Vorbild aus. Jeder Steuerzahler bestimmt selber, wohin seine „soziale“ Steuer fliesst. Damit diese auf politische Akzeptanz stosse, müsse sie tiefer liegen als die „Kirchensteuer“. Der Freiburger Ständerat Schwaller warnt: „Grichtings Vorschlag würde der Kirche 70 bis 80 Prozent der heutigen Mittel entziehen.“ Eine solche Idee könne nur von jemandem kommen, der nicht wisse, was in den Pfarreien ablaufe. Auch FDP-Nationalrat Kurt Fluri aus Solothurn schüttelt den Kopf und weist darauf hin, dass sich das Angebot der Kirche „nicht in der sonntäglichen Messe“ erschöpfe, sondern weit ins Soziale reiche. Die Kirche sei etwa aktiv in der Jugend- und Altersbetreuung oder in der Gefängnisseelsorge. „Mit den Austritten entsteht eine Lücke, die aber durch eine Mandatssteuer nicht gefüllt werden kann“, so der Solothurner Nationalrat. Der von Grichting eingebrachte Vorschlag sei faktisch eine Erhöhung der direkten Bundessteuer, die politisch kaum Chancen hätte.
Auch der regionale Generalvikar für Zürich und Glarus, Josef Annen, weist Grichtings Vorstoß zurück. Über das neue Kirchengesetz, das seit Anfang 2010 im Kanton Zürich in Kraft ist, haben sich die Stimmbürger des Kantons hinter das System der Kirchensteuer gestellt. Die Kantone Zürich und Glarus bieten der katholischen Kirche die Möglichkeit an, Kirchensteuern zu erheben. Die katholische Kirche sei frei, diese Möglichkeit anzunehmen oder nicht. Im Kanton Zürich wurde das staatskirchenrechtliche System von den Katholiken so gewollt. Im Rahmen des neuen Kirchengesetzes wurde zudem das geltende System der öffentlich-rechtlichen Anerkennung bestätigt und eine weitere Entflechtung von Kirche und Staat vorgenommen.
(kipa 21.01.2011 sk)








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