2011-02-18 11:35:16

Schweiz: Christliche Kultur bleibt


Christliches Kulturgut entspricht der Schultradition im Kanton Zürich. Das stellen die neue Richtlinien des Kantons fest. Das Zürcher Volksschulamt ändert damit die Bestimmungen von Dezember 2009. Jene Regelungen sorgten für Unmut, da faktisch Weihnachtsfeiern an Schulen verboten wurden. Für Entrüstung hatte Ende 2009 ein Satz aus den Richtlinien gesorgt: „Von der aktiven Teilnahme muslimischer Kinder an Handlungen und Liedern mit religiösen Inhalten, welche ihrem eigenen Glauben widersprechen (zum Beispiel solchen, die Jesus als Gottes Sohn bezeichnen) soll abgesehen werden.“ Was faktisch auf viele Weihnachtslieder zutrifft. Die entsprechende Passage ist nun geändert worden. Neu heißt es: „Themen auf dem Hintergrund der christlichen Kultur und ihrer Traditionen sind im Schulunterricht erlaubt und entsprechen der Schultradition im Kanton Zürich.“

(kipa 18.02.2011 mg)







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