Christliches Kulturgut entspricht der Schultradition im Kanton Zürich. Das stellen
die neue Richtlinien des Kantons fest. Das Zürcher Volksschulamt ändert damit die
Bestimmungen von Dezember 2009. Jene Regelungen sorgten für Unmut, da faktisch Weihnachtsfeiern
an Schulen verboten wurden. Für Entrüstung hatte Ende 2009 ein Satz aus den Richtlinien
gesorgt: „Von der aktiven Teilnahme muslimischer Kinder an Handlungen und Liedern
mit religiösen Inhalten, welche ihrem eigenen Glauben widersprechen (zum Beispiel
solchen, die Jesus als Gottes Sohn bezeichnen) soll abgesehen werden.“ Was faktisch
auf viele Weihnachtslieder zutrifft. Die entsprechende Passage ist nun geändert worden.
Neu heißt es: „Themen auf dem Hintergrund der christlichen Kultur und ihrer Traditionen
sind im Schulunterricht erlaubt und entsprechen der Schultradition im Kanton Zürich.“