2011-02-18 13:35:46

D: Religionsangabe auf Lohnsteuerkarte


Die Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte ist kein Verstoß gegen die Grundrechte. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag. Ein konfessionsloser Münchner Lektor hatte geklagt. Der Versuch, das Pflichtkästchen mit der Religionszugehörigkeit „wegzuklagen“, scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Zu Begründung hieß es, die Angabe sei „nach deutschem Recht gesetzlich vorgesehen und verfolgte den legitimen Zweck, das Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften auf Erhebung der Kirchensteuer zu gewährleisten“.

(faz 18.02.2011 mg)







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