Die Mehrheit der Nationalversammlung hat dem neuen Bioethikgesetz zugestimmt. Die
Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 272 gegen 216 Stimmen für die neue Regelung.
Danach soll die Forschung an menschlichen Embryonen im Grundsatz verboten bleiben.
Allerdings können, wie auch schon in der Vergangenheit, Ausnahmen zugelassen werden.
Über den Text muss im Juni noch der Senat abstimmen. Die französischen Bischöfe hatten
mehrfach Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert. Sie erklärten, in mehreren Punkten
schaffe das neue Gesetz Rechtsunsicherheit und trage nicht ausreichend dem Lebensschutz
Rechnung.