Vatikan: Kompetenzen der Liturgie-Kongregation neu regeln
Die Heilige Stuhl will die Zuständigkeit der Gottesdienst- und Sakramentenkongregation
neu fassen. Das bestätigte an diesem Mittwoch Vatikansprecher Federico Lombardi in
einer Note. Die vatikanische Behörde solle ihre bisherigen Kompetenzen für bestimmte
Arten von Eheprozessen an das Kirchengericht der „Römischen Rota“ abgeben. Dazu werde
Papst Benedikt XVI. demnächst ein „Motu proprio“ veröffentlichen. Seit einiger Zeit
bereits, so Lombardi, prüft der Vatikan das Abtreten bestimmter technisch-juridischer
Kompetenzen von der Gottesdienstkongregation an die Rota. Die vom spanischen Kardinal
Antonio Canizares Llovera geleitete Gottesdienstkongregation soll sich künftig stärker
auf Belange der Liturgie konzentrieren. Ziel der Neuregelung sei es aber nicht, eine
„restriktiven Kontrolle“ über die vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewollten liturgischen
Erneuerungen auszuüben, betonte Lombardi. Zurzeit ist die Gottesdienst-Kongregation
auch für Ehenichtigkeitsverfahren in Fällen einer „geschlossenen, aber nicht vollzogenen
Ehe“ zuständig. Pro Jahr gelangen rund 500 derartige Fälle an den Vatikan, insbesondere
aus Asien, wo arrangierte Ehen von Minderjährigen verhandelt werden.