Mit Entsetzen reagiert die katholische Gemeinschaft in Bangladesh auf die Hinrichtung
einer 14-Jährigen. Das Mädchen war in einem Dorf in Zentralbangladesh aufgrund einer
islamischen Fatwa ausgepeitscht worden, nachdem sein etwa 40-jähriger Vetter es vergewaltigt
hatte. An den Folgen der Peitschenhiebe ist es dann kurz darauf verstorben. Urteile
aufgrund des islamischen Rechts der Scharia sind in Bangladesh eigentlich verboten,
kommen aber vor allem in ländlichen Gegenden immer wieder vor. „Das ist eine schwere
Verletzung der Menschenrechte“, sagt Pater Albert Thomas Rozario von der bischöflichen
Kommission für Gerechtigkeit, der auch als Anwalt arbeitet. „Man müsste die Leute
auf dem Land dringend darüber unterrichten, dass die Gesetze in Bangladesh Scharia-Strafen
nicht erlauben.“