2011-01-26 11:42:11

D: Christliche Patientenvorsorge vorgestellt


Eine neue „Christliche Patientenvorsorge“ ist an diesem Mittwoch in Köln der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die Handreichung und das Formular treten als kirchliches Angebot an die Stelle der bisherigen „Christlichen Patientenverfügung“ von 1999 und 2003. Aufgrund der veränderten Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland seit September 2009 war eine Neukonzeption nötig geworden. Das Dokument wurde gemeinsam von der Deutschen Bischofkonferenz und vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland in Zusammenarbeit mit zahlreichen Mitglieds- und Gastkirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland erarbeitet. Bei der Vorstellung betonte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, es sei „sinnvoll und ethisch verantwortlich“, Vorsorgeverfügungen zu treffen. Die Beschäftigung mit der eigenen Sterblichkeit „in gesunden Tagen“ sei eine Chance, die man nutzen solle, sagte Zollitsch. Er stellte die besondere Erwartungshaltung vieler Menschen gegenüber den Kirchen heraus: „Viele Menschen erwarten zu Recht gerade bei den Fragen und Problemen am Lebensende Orientierung und Antworten von den Kirchen: Wir verfügen dank unseres karitativen Dienstes über ein breites Erfahrungswissen in diesem Bereich. Daher wissen sich viele Menschen, gerade auch wenn es um das Lebensende geht, bei der Kirche gut aufgehoben.“

Der Erzbischof wies auf den neuen Titel „Christliche Patientenvorsorge“ hin, der verdeutlicht, dass das Dokument gegenüber seinem Vorgängerdokument nicht nur die eigentliche Patientenverfügung enthalte. Drei weitere Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge seien angeboten, nämlich die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Äußerung von Behandlungswünschen. Zollitsch stellte die Dimension der Verantwortung heraus. Selbstbestimmung erfolge nicht „unabhängig von der eigenen Leiblichkeit und auch nicht unabhängig von der mitmenschlichen und sozialen Einbindung, in der man steht. Der Selbstbestimmung, und damit der Verantwortung für sich selbst, ist die Verantwortung zur Seite gestellt, die Dritte – auch der Staat – für einen Patienten tragen oder übernehmen können. Die Christliche Patientenvorsorge solle einen Weg aufzeigen, „wie Menschen an ihrem Lebensende ihren Vorstellungen Geltung verschaffen und zugleich eine nicht verantwortbare Lebensverkürzung vermieden wird“. Es brauche aber auch Menschen, die andere „gerade am Lebensende fürsorglich begleiten und so einen wichtigen Beitrag zu einem menschenwürdigen Sterben leisten“, so Zollitsch.

Bei seiner Einführung in das Formular der neuen Patientenvorsorge wies der stellvertretende Vorsitzende der EKD, Landesbischof Jochen Bohl, darauf hin, dass das neue Patientenverfügungsgesetz einen „sehr weiten Rahmen“ vorgebe, innerhalb dessen man Vorsorgeregelungen treffen könne. Auf jeden Fall gelte aber, dass die Vorsorgeregelung „im Ernstfall“ nur beachtet werden könne, wenn sich anstelle des oder der Betroffenen jemand für ihn oder sie einsetze. Deswegen laute die „erste und wichtigste Frage“ in Sachen Patientenvorsorge: „Wer soll an meiner Stelle entscheiden, wenn ich es nicht mehr selbst kann?“ Weiter machte Bohl auf einen zweiten wichtigen Aspekt des neuen Formulars aufmerksam, nämlich auf die Möglichkeit, entweder selbst vorher festzulegen, wie sich die ärztliche Behandlung im Ernstfall gestalten solle, oder aber dies der Vertrauensperson anheimzustellen. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, der braunschweigische Landesbischof Friedrich Weber, betonte, dass auch „bei dieser wichtigen Thematik“ die Zusammenarbeit zwischen den christlichen Kirchen gut funktioniert habe. Es sei den Kirchen mit der Christlichen Patientenvorsorge erneut gelungen, den christlichen Glauben und die von ihm ausgehenden ethischen Orientierungen „gemeinsam zu formulieren“. Dies sei angesichts mancher kontroverser Themen zwischen den Kirchen ein wichtiges Signal, denn es zeige, so Weber weiter, dass die Kirchen einander brauchen, weil sie sich gegenseitig „ergänzen, korrigieren und bereichern“.

(pm 26.01.2011 sk)








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