D: Hospiz Stiftung warnt vor Änderung bei Suizidhilfe
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat die Bundesärztekammer (BÄK) vor Änderungen der ärztlichen
Richtlinien zur Sterbebegleitung gewarnt. Wenn die BÄK das Verbot ärztlicher Beihilfe
zur Selbsttötung aufweiche, verlasse sie ihr ethisches Fundament, sagte der Geschäftsführende
Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, am Dienstag der Katholischen
Nachrichten-Agentur. Die Bundesärztekammer hatte am Montag mitgeteilt, sie wolle an
ihrem Nein zur ärztlichen Beihilfe beim Suizid grundsätzlich festhalten. In den neuen
Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung werde formuliert,
dass „die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe" ist,
erklärt BÄK-Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery. In den bislang geltenden Richtlinien
heißt es wesentlich deutlicher: „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung des
Patienten widerspricht dem ärztlichen Ethos und kann strafbar sein." Kritiker dieser
Neuformulierung sehen das Dilemma der Ärzte darin, bei Fragen der Sterbehilfe nun
Einzelfallgerechtigkeit anwenden zu müssen, ohne sich auf ein standrechtliches Regelwerk
berufen zu können. (kna 25.01.2011 cs)