2011-01-22 12:34:36

D: Juristische Niederlage für den „Spiegel“


Das Magazin „Der Spiegel“ darf künftig nicht mehr behaupten, dass das Bistum Regensburg 1999 mit einer Geldzahlung verhindert wollte, dass ein Missbrauchsfall an die Öffentlichkeit gelange. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden und damit einer Unterlassungsklage der Diözese Regensburg fast vollständig stattgegeben. Dabei ging es um die Berichterstattung im vergangenen Jahr über einen schon länger zurückliegenden Missbrauchsfall. Es spreche „einiges dafür“, dass das Bistum mit der vereinbarten Schweigepflicht nur einen entsprechenden Elternwunsch habe absichern wollen, nämlich dass die Kirche selbst keine Strafanzeige erstatte, so das Gericht. Bistumssprecher Clemens Neck bezeichnete den Rechtsstreit als notwendig. Bundesweit sei immer wieder von „vertuschten Missbrauchsfällen“ geschrieben worden. Die Autoren hätten dabei stets auf den Fall im Bistum Regensburg und den Artikel des „Spiegel“ verwiesen. Alle Dokumente wie etwa die Schreiben der Eltern und ihres Anwalts belegten aber unmissverständlich, dass es zu keinem Zeitpunkt darum gegangen sei, von Seiten der Bistumsleitung ein Schweigen zu erwirken. Der Rechtsstreit habe die Frage verhandelt, ob der „Spiegel“ „die offensichtliche Unwahrheit“ verbreiten dürfe. „Dieses Vorrecht besitzt er nicht. Und das ist gut so“, erklärte Neck.

(kna 22.01.2011 ord)







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