Das Magazin „Der Spiegel“ darf künftig nicht mehr behaupten, dass das Bistum Regensburg
1999 mit einer Geldzahlung verhindert wollte, dass ein Missbrauchsfall an die Öffentlichkeit
gelange. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden und damit einer Unterlassungsklage
der Diözese Regensburg fast vollständig stattgegeben. Dabei ging es um die Berichterstattung
im vergangenen Jahr über einen schon länger zurückliegenden Missbrauchsfall. Es spreche
„einiges dafür“, dass das Bistum mit der vereinbarten Schweigepflicht nur einen entsprechenden
Elternwunsch habe absichern wollen, nämlich dass die Kirche selbst keine Strafanzeige
erstatte, so das Gericht. Bistumssprecher Clemens Neck bezeichnete den Rechtsstreit
als notwendig. Bundesweit sei immer wieder von „vertuschten Missbrauchsfällen“ geschrieben
worden. Die Autoren hätten dabei stets auf den Fall im Bistum Regensburg und den Artikel
des „Spiegel“ verwiesen. Alle Dokumente wie etwa die Schreiben der Eltern und ihres
Anwalts belegten aber unmissverständlich, dass es zu keinem Zeitpunkt darum gegangen
sei, von Seiten der Bistumsleitung ein Schweigen zu erwirken. Der Rechtsstreit habe
die Frage verhandelt, ob der „Spiegel“ „die offensichtliche Unwahrheit“ verbreiten
dürfe. „Dieses Vorrecht besitzt er nicht. Und das ist gut so“, erklärte Neck.