Die Bischöfe sind „zutiefst gegen“ einen Grenzzaun, um illegale Einwanderer aus Griechenland
fernzuhalten. „Eine solche Mauer könnte niemanden am Betreten Griechenlands hindern
– man riskiert unnütze Ausgaben“, so ein Statement der Bischöfe. Ministerpräsident
Giorgos Papandreou hatte den Bau eines Grenzzauns kürzlich vorgeschlagen. „Es ist
problematisch, dass einige offenbar glauben, mit einer solchen Maßnahme das Problem
der Einwanderung lösen zu können“, sagte der Vorsitzende der katholischen Bischofskonferenz
Francesco Papamanolis in einem Interview. Offenbar hätten die Behörden „aus Zypern
und Berlin nichts gelernt“. Der Grenzzaun soll 13 km lang werden und an der Grenze
zur Türkei an einer Stelle errichtet werden, an der 2010 über 32.000 so genannte „Illegale“
ins Land gekommen sein sollen.
Derweil hat die Große Kammer des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen Griechenland einem afghanischen Asylbewerber
recht gegeben. Seine Überstellung aus Belgien nach Griechenland im Rahmen des EU-Verteilungsverfahrens
(Dublin-Verfahren) habe ihn in seinen Menschenrechten verletzt, urteilten die Straßburger
Richter. Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt diese Entscheidung, die
den Grundrechtsschutz für Flüchtlinge in Europa entscheidend stärkt. „Sie macht aber
auch eine Änderung des deutschen Asylverfahrensgesetzes notwendig“, erklärt Beate
Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Die deutsche Drittstaatenregelung,
die vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abschiebung in einen so genannten sicheren
Drittstaat ausschließt, ist nicht mehr haltbar.“ Die vom Bundesinnenministerium kürzlich
verfügte einjährige Aussetzung von Überstellungen von Flüchtlingen nach Griechenland
sei im Lichte des Urteils nicht ausreichend, betonte Rudolf.