2011-01-20 12:58:43

Europa: Sterbehilfe-Urteil


Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat in einem Streit um Sterbehilfe abermals gegen den Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen entschieden. Die Straßburger Richter wiesen am Donnerstag die Klage eines Schweizers ab, der wegen einer psychischen Erkrankung seinem Leben ein Ende setzen wollte. Vor dem Menschenrechtsgerichtshof hatte er sich darüber beschwert, dass es ihm in der Schweiz verweigert wurde, sich das Präparat Pentobarbital zu besorgen, von dem er sich einen würdigen, sicheren und schmerzfreien Tod erwartete. Die Richter erklärten die Verschreibungspflicht für das Präparat für rechtens. Der Mann hatte geltend gemacht, er könne wegen seiner Krankheit kein würdiges Leben mehr führen. Der Menschenrechtsgerichtshof weist darauf hin, dass die 47 Europarats-Staaten unterschiedliche Auffassungen zur aktiven Sterbehilfe und zum Lebensende hätten. In der Schweiz sei die Beihilfe zum Selbstmord nur strafbar, wenn der Helfer aus egoistischen Motiven handle.

(kipa 20.01.2011 gs)








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