Papst Benedikt XVI. hat internationale Standards für mehr Transparenz in den Finanzgeschäften
des Vatikans festgelegt, um Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus auszuschließen.
In einem so genannten Motu proprio, das heißt einem Schreiben aus eigenem Antrieb,
erlässt der Papst an diesem Donnerstag vier entsprechende Gesetze. Sie gelten nicht
nur für den Vatikanstaat, sondern auch für alle Organismen des Heiligen Stuhles, soweit
sie mit Finanz- und Wirtschaftsgeschäften zu tun haben. Über die Einhaltung der Gesetze
wacht eine neue vatikanische Aufsichtsbehörde, die „Autorität für Finanzinformation“
(AIF), deren Einrichtung Benedikt XVI. gleichzeitig verfügte. Ausdrücklich begrüßte
der Papst in seinem Schreiben die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft im
Kampf gegen Geldwäsche und Finanzierung des Terrorismus. Mit den vorliegenden neuen
Gesetzen mache sich der Heilige Stuhl diese Regeln zu Eigen. Benedikt weist überdies
darauf hin, dass er die neuen Gesetze in Erfüllung des monetarischen Abkommens zwischen
Vatikanstaat und Europäischer Union vom 17. Dezember 2009 erlässt. Mit dem Maßnahmenpaket
reagiert der Papst auf Vorwürfe gegen das vatikanische Geldinstitut IOR („Istituto
delle Opere di Religione“) wegen Geldwäsche. Vor drei Monaten hatte die italienische
Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen IOR-Chef Ettore Gotti Tedeschi und einen weiteren
Bankmanager eingeleitet sowie 22 Millionen Euro von einem IOR-Konto bei einer italienischen
Bank beschlagnahmt. Gotti Tedeschi und der Manager sollen bei Finanztransaktionen
die Namen der wahren Auftraggeber verschwiegen und somit der Geldwäsche Vorschub geleistet
haben, so der Vorwurf. Der Vatikan sicherte in der Folge seine Zusammenarbeit mit
den italienischen Behörden zu. Das neue Dekret soll es dem Vatikan ermöglichen,
auf die „Weiße Liste“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) zu gelangen. Diese Liste vereint die Staaten mit scharfen Kontrollen gegen
illegale Finanzgeschäfte. Das als „Vatikanbank“ bekannte IOR verwaltet Gelder katholischer
Orden und Verbände. Außerdem agiert das Institut als Sparkasse und als Investmentbank
für die Anlagegeschäfte der Kurie. Es ist nicht dazu verpflichtet, seine Bilanzen
zu veröffentlichen. Schätzungen zufolge beläuft sich sein Anlagevolumen auf fünf Milliarden
Euro. Der Aufsichtsrat und die Direktion des IOR setzen sich heutzutage aus professionellen
Bankmanagern zusammen, in der Regel katholische Laien. Ettore Gotti Tedeschi beispielsweise
gehört dem Opus Dei an. Das IOR ist eine Einrichtung des Vatikanstaats und untersteht
somit nicht den Vorgaben, die für italienische Banken gelten. Dennoch kann das vatikanische
Geldinstitut Ziel von Ermittlungen der römischen Staatsanwaltschaft werden. Als die
Leitung des IOR noch Klerikern und nicht Bankmanagern anvertraut war, fand sich das
Institut gelegentlich in handfeste Finanz-Skandale verwickelt. So wurde die Vatikanbank
in den 80er Jahren unter der Leitung des US-amerikanischen Erzbischof Paul Marcinkus
Haupteigner der Privatbank Banco Ambrosiano, die Geldwäsche für die Mafia betrieb
und offenbar Kontakte zur Geheimloge P2 unterhielt. (rv 30.12.2010 gs)