2010-12-29 13:45:12

D: „Bis zuletzt ein Leben in Würde“


RealAudioMP3 Die Deutsche Caritas kritisiert die angekündigten Lockerungen bei der ärztlichen Sterbebegleitung. Caritaspräsident Peter Neher erwartet wachsenden Druck auf Mediziner, sollte die Neuregelung kommen. Wie an diesem Montag bekannt wurde, will die Bundesärztekammer die standesrechtlichen Richtlinien für ärztliche Sterbebegleitung lockern und damit die ärztliche Beihilfe zum Suizid erleichtern. Demnach soll der Arzt fortan nach eigenem Gewissen über den Tod des Patienten entscheiden; bisher war die Beihilfe zum Suizid für Mediziner nicht strafbar, aber zumindest durch das Berufsrecht als unethisch verboten. Im Interview mit dem Domradio Köln kritisiert Caritaspräsident Neher die Pläne:

„Ich halte das für keinen geeigneten Weg, Menschen im Sterben zu begleiten. Im Gegenteil. Ich denke, dass das sogar den Druck auf die Ärzte weiter verstärkt und tatsächlich noch mal ein ethisch verantwortetes Sterben erschwert. Wir müssen alles tun, um Menschen darin zu unterstützen und zu begleiten, den wirklich schwersten Weg des Lebens auch tatsächlich noch in Würde zu gehen. Und da sind ganz andere Dinge notwendig, wie die in Deutschland weiterentwicklungsfähige Palliativmedizin zu verstärken und zu unterstützen. Darin sehe ich einen Weg. Aber nicht, indem die Selbsttötung hoffähig gemacht wird.“

Neher würdigt in diesem Zusammenhang die Arbeit der Hospizbewegung, die in den Bereichen Bewusstseinsbildung, Schmerzbekämpfung und Palliativmedizin „in den letzten Jahrzehnten Enormes geleistet“ habe. Mit den möglichen neuen Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung sieht der Theologe Neher sowohl den Arzt als auch die Angehörigen des Sterbenden in einer schwierigen Situation.

„Letztlich steht im Hintergrund, dass der Arzt mehr Möglichkeiten haben sollte, auf schwierige Situationen zu reagieren. Aber das hier tatsächlich auf die Gewissensebene des Arztes zu schieben, da befürchte ich, dass das Vertrauensverhältnis zum Patienten und zu den Angehörigen enorm belastet wird. Und der Arzt in einen ganz neuen Gewissenskonflikt kommt: Wenn nämlich von ihm erwartet wird, das zu tun, was er vielleicht gar nicht will.“

Auch die Deutsche Hospiz Stiftung warnte vor den Plänen der Bundesärztekammer. Damit würde Kammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe Ärzte in ein ethisches Dilemma stürzen, kritisierte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch, in der „Aachener Zeitung“. „Wenn Hoppe das ethische Verbot, eine Selbsttötung ärztlich zu begleiten, streichen will, müsste er sagen, was stattdessen kommen soll“, sagte Brysch. Doch niemand sei in der Lage, Leiden zu objektivieren: „Soll es hierüber einen 'Leidenskatalog' geben? Dann müsste die Bundesärztekammer neben den Richtlinien zur Sterbebegleitung auch Richtlinien zur Suizidbegleitung beschließen. Ein entsetzliches Szenario.“

(domradio/kna 29.12.2010 pr)








All the contents on this site are copyrighted ©.