Die katholische Kirche hat mit deutlicher Kritik auf den ersten Gesetzentwurf zur
Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) reagiert. Der Leiter des Katholischen
Büros bei der Bundesregierung, Prälat Karl Jüsten, nannte die rechtlichen und ethischen
Voraussetzungen des Entwurfs „nicht tragfähig“. Dem Embryo außerhalb des Mutterleibes
werde „jedweder Grundrechtsschutz abgesprochen“, sagte er am Dienstag in Berlin. Es
sei zu befürchten, dass nun eine „grenzenlose Anwendung“ der Präimplantationsdiagnostik
Realität werde. Wer der Meinung sei, dass der Embryo erst im Mutterleib zum Menschen
werde, weiche fundamental von der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes ab, bemängelte
der Leiter des Katholischen Büros. Die Karlsruher Richter hätten 1993 dem ungeborenen
Leben uneingeschränkt Menschenwürde zugesprochen „und klargestellt, dass das Lebensrecht
des Embryos nicht durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird“, erinnerte
Jüsten. Weiter warf er den Autoren des Gesetzesentwurfes vor, das Urteil des Bundesgerichtshofs
vom Juli 2010 fehlzuinterpretieren. Die BGH-Richter hätten mitnichten PID für zulässig
erklärt. Sie hätten lediglich festgestellt, dass die geltenden Strafvorschriften „kein
hinreichend klar formuliertes Verbot enthalten“ und zum Ausdruck gebracht, dass ein
Verbot durch den Gesetzgeber möglich sei. Als Fortschritt nannte Jüsten, dass die
genetische Untersuchung des Embryos im Gesetzentwurf für nicht zulässig erklärt werde.
„Kein
Leben auf Probe“
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und CDU-Abgeordnete
Hubert Hüppe, lehnte den Entwurf ab. „Wir können nicht Leben auf Probe schaffen“,
sagte Hüppe der „Schwäbischen Zeitung“ vom Mittwoch. Auch die Mehrheit der Behindertenverbände
und der Elternverbände wie die Lebenshilfe seien für ein vollständiges PID-Verbot.
„Weil sie eine gefährliche Diskussion über lebenswertes Leben fürchten, die grosse
Auswirkungen auch auf geborenes Leben hätte“, betonte er. Die Aktion Lebensrecht für
Alle (ALfA) warf den Autoren des Entwurfs Lüge vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen
Ausnahmen „machen die Behauptung, der Entwurf verbiete die PID grundsätzlich und lasse
sie nur in wenigen Ausnahmen zu, zu einer glatten Lüge“, so die Bundesvorsitzende
Claudia Kaminski. Es sei geradezu „infam“, von einem menschen- und lebensfreundlichen
Gesetzentwurf zu sprechen.