2010-12-22 12:02:49

D: Entwurf zur PID „nicht tragfähig“.


Die katholische Kirche hat mit deutlicher Kritik auf den ersten Gesetzentwurf zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) reagiert. Der Leiter des Katholischen Büros bei der Bundesregierung, Prälat Karl Jüsten, nannte die rechtlichen und ethischen Voraussetzungen des Entwurfs „nicht tragfähig“. Dem Embryo außerhalb des Mutterleibes werde „jedweder Grundrechtsschutz abgesprochen“, sagte er am Dienstag in Berlin. Es sei zu befürchten, dass nun eine „grenzenlose Anwendung“ der Präimplantationsdiagnostik Realität werde. Wer der Meinung sei, dass der Embryo erst im Mutterleib zum Menschen werde, weiche fundamental von der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes ab, bemängelte der Leiter des Katholischen Büros. Die Karlsruher Richter hätten 1993 dem ungeborenen Leben uneingeschränkt Menschenwürde zugesprochen „und klargestellt, dass das Lebensrecht des Embryos nicht durch die Annahme seitens der Mutter begründet wird“, erinnerte Jüsten. Weiter warf er den Autoren des Gesetzesentwurfes vor, das Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010 fehlzuinterpretieren. Die BGH-Richter hätten mitnichten PID für zulässig erklärt. Sie hätten lediglich festgestellt, dass die geltenden Strafvorschriften „kein hinreichend klar formuliertes Verbot enthalten“ und zum Ausdruck gebracht, dass ein Verbot durch den Gesetzgeber möglich sei. Als Fortschritt nannte Jüsten, dass die genetische Untersuchung des Embryos im Gesetzentwurf für nicht zulässig erklärt werde.



Kein Leben auf Probe

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe, lehnte den Entwurf ab. „Wir können nicht Leben auf Probe schaffen“, sagte Hüppe der „Schwäbischen Zeitung“ vom Mittwoch. Auch die Mehrheit der Behindertenverbände und der Elternverbände wie die Lebenshilfe seien für ein vollständiges PID-Verbot. „Weil sie eine gefährliche Diskussion über lebenswertes Leben fürchten, die grosse Auswirkungen auch auf geborenes Leben hätte“, betonte er. Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) warf den Autoren des Entwurfs Lüge vor. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausnahmen „machen die Behauptung, der Entwurf verbiete die PID grundsätzlich und lasse sie nur in wenigen Ausnahmen zu, zu einer glatten Lüge“, so die Bundesvorsitzende Claudia Kaminski. Es sei geradezu „infam“, von einem menschen- und lebensfreundlichen Gesetzentwurf zu sprechen.



(kipa 22.12.2010 pr)








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