Der Präsident des
Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, hat vor einer Diskriminierung
behinderten Lebens durch Präimplantationsdiagnostik (PID) gewarnt. In einem Interview
mit der „Passauer Neuen Presse“ von diesem Dienstag forderte Glück ein generelles
Verbot der umstrittenen genetischen Untersuchungsmethode. Bei der PID werden im Reagenzglas
erzeugte befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht
und geschädigte Embryonen vernichtet. Abgeordnete präsentierten an diesem Dienstag
im Bundestag Entwürfe zur „Zulassung der PID in begrenztem Rahmen“. Über die Zukunft
genetischer Untersuchungen wird seit Monaten gestritten, 2011 will das Parlament entscheiden.
Eine der Antragsgruppen, in der zum großen Teil Unions-Abgeordnete, aber auch FDP-,
Grünen und SPD-Abgeordnete sind, ist für ein uneingeschränktes Verbot der Methode,
was der Position der katholischen Kirche entspricht. Was sind dagegen die Gründe der
Befürworter? Hier eine Zusammenfassung.
Die beiden Befürwortergruppen sind
parteienübergreifend und fordern eine mehr oder weniger beschränkte Erlaubnis der
PID. Hauptargument der ersten Befürwortergruppe ist der Kinderwunsch: „Erlaubt man
Sachen, die es Menschen ermöglichen, Kinder zu bekommen, die sie sonst nicht bekommen
könnten, oder sagt man: das ist mir ethisch zu viel zu brisant und das will ich gar
nicht“. Das ist für die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach die Grundfrage. Die Gruppe Flach,
deren Mitglied auch der CDU-Abgeordnete Peter Hintze ist, plädiert für eine begrenzte
Zulassung der Methode für Paare mit Erbkrankheiten oder bei Prognose einer Fehl- oder
Todgeburt. Darunter fallen beispielsweise der vererbbare Brustkrebs sowie andere später
auftretende Krankheiten. Demnach soll die PID grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmen
erlaubt sein. Über die Einzelfälle soll eine Ethik-Kommission entscheiden. Wem
dieser Entwurf zu weit geht, ist die Grünen-Politikerin Priska Hinz. Sie hat zusammen
mit dem SPD-Abgeordneten René Röspel einen eigenen Entwurf für eine strikt begrenzte
Zulassung von PID vorgestellt. Demnach soll das Verfahren nur in sehr eingeschränkten
Fällen zugelassen werden, etwa wenn die Überlebensfähigkeit des Embryos ausgeschlossen
wird oder das Kind im ersten Lebensjahr sterben würde. Dies ist häufig bei Chromosomen-Anomalien
wie Trisomie 13 der Fall. Frauen, die bereits Fehl- und Totgeburten hinter sich haben,
soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, vor einer weiteren Schwangerschaft den
Embryo untersuchen zu lassen. Eine gesetzliche Festlegung darüber, welcher Embryo
lebenswert ist und welcher nicht, lehnen Hinz und Röspel aber ab. Die Selektion von
Embryonen aufgrund einer möglichen körperlichen oder geistigen Behinderung soll verhindert
werden. Auch die Prüfung auf Krankheiten, die erst im höheren Lebensalter ausbrechen,
wie etwa Chorea Huntington, soll ausgeschlossen sein. (kna/rv 21.12.2010 pr)