2010-12-21 13:42:53

D: Glück fordert PID-Verbot


RealAudioMP3 Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Alois Glück, hat vor einer Diskriminierung behinderten Lebens durch Präimplantationsdiagnostik (PID) gewarnt. In einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“ von diesem Dienstag forderte Glück ein generelles Verbot der umstrittenen genetischen Untersuchungsmethode. Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte befruchtete Eizellen außerhalb des Mutterleibes auf genetische Fehler untersucht und geschädigte Embryonen vernichtet. Abgeordnete präsentierten an diesem Dienstag im Bundestag Entwürfe zur „Zulassung der PID in begrenztem Rahmen“. Über die Zukunft genetischer Untersuchungen wird seit Monaten gestritten, 2011 will das Parlament entscheiden. Eine der Antragsgruppen, in der zum großen Teil Unions-Abgeordnete, aber auch FDP-, Grünen und SPD-Abgeordnete sind, ist für ein uneingeschränktes Verbot der Methode, was der Position der katholischen Kirche entspricht. Was sind dagegen die Gründe der Befürworter? Hier eine Zusammenfassung.

Die beiden Befürwortergruppen sind parteienübergreifend und fordern eine mehr oder weniger beschränkte Erlaubnis der PID. Hauptargument der ersten Befürwortergruppe ist der Kinderwunsch: „Erlaubt man Sachen, die es Menschen ermöglichen, Kinder zu bekommen, die sie sonst nicht bekommen könnten, oder sagt man: das ist mir ethisch zu viel zu brisant und das will ich gar nicht“. Das ist für die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach die Grundfrage. Die Gruppe Flach, deren Mitglied auch der CDU-Abgeordnete Peter Hintze ist, plädiert für eine begrenzte Zulassung der Methode für Paare mit Erbkrankheiten oder bei Prognose einer Fehl- oder Todgeburt. Darunter fallen beispielsweise der vererbbare Brustkrebs sowie andere später auftretende Krankheiten. Demnach soll die PID grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmen erlaubt sein. Über die Einzelfälle soll eine Ethik-Kommission entscheiden.
Wem dieser Entwurf zu weit geht, ist die Grünen-Politikerin Priska Hinz. Sie hat zusammen mit dem SPD-Abgeordneten René Röspel einen eigenen Entwurf für eine strikt begrenzte Zulassung von PID vorgestellt. Demnach soll das Verfahren nur in sehr eingeschränkten Fällen zugelassen werden, etwa wenn die Überlebensfähigkeit des Embryos ausgeschlossen wird oder das Kind im ersten Lebensjahr sterben würde. Dies ist häufig bei Chromosomen-Anomalien wie Trisomie 13 der Fall. Frauen, die bereits Fehl- und Totgeburten hinter sich haben, soll damit die Möglichkeit eröffnet werden, vor einer weiteren Schwangerschaft den Embryo untersuchen zu lassen. Eine gesetzliche Festlegung darüber, welcher Embryo lebenswert ist und welcher nicht, lehnen Hinz und Röspel aber ab. Die Selektion von Embryonen aufgrund einer möglichen körperlichen oder geistigen Behinderung soll verhindert werden. Auch die Prüfung auf Krankheiten, die erst im höheren Lebensalter ausbrechen, wie etwa Chorea Huntington, soll ausgeschlossen sein.
 (kna/rv 21.12.2010 pr)







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