Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat die Initiative von Justizministerin Claudia
Bandion-Ortner zur Änderung des Schadenersatzrechts begrüßt. Er sei der Ministerin
sehr dankbar für diesen „mutigen Schritt“, so Schönborn im Gespräch mit der Agentur
kathpress. Er hoffe zugleich, dass das Parlament den am Donnerstag in Wien präsentierten
Gesetzesentwurf bestätigen wird, so dass er - wie vom Ministerium vorgesehen - zum
1. Juni 2011 in Kraft treten kann. Es müsse darum gehen, Eltern auf andere Weise zu
helfen als dadurch, „dass man deren eigenes Kind als Schadensfall betrachtet“. Nach
dem Änderungsentwurf der Bundesministerin soll dem Paragrafen 1293 des ABGB ein zweiter
Absatz hinzugefügt werden, in dem es wörtlich heißt: „Aus dem Umstand der Geburt eines
Kindes können weder das Kind noch die Eltern noch andere Personen Schadenersatzansprüche
geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung
des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt.“ Hintergrund der Initiative
war die bisherige „missverständliche Judikatur des OGH, wonach Ärzten Unterhaltspflichten
auferlegt wurden im Fall der Geburt behinderter Kinder aufgrund Beratungsfehler“,
so Justizministerin Bandion-Ortner bei der Präsentation des Entwurfs. So sei ein „gewisser
Haftungsdruck“ für die Ärzte entstanden, der es nicht ausschloss, „dass Eltern zur
Abtreibung eines womöglich behinderten Kindes verhalten wurden“. Die jetzige Gesetzesänderung
hingegen unterstreiche die parteienübergreifende Übereinstimmung darin, dass „ein
Kind niemals ein Schadensfall sein kann“.