2010-12-16 14:33:27

Kardinal Schönborn: „Mutiger Schritt"


Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat die Initiative von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zur Änderung des Schadenersatzrechts begrüßt. Er sei der Ministerin sehr dankbar für diesen „mutigen Schritt“, so Schönborn im Gespräch mit der Agentur kathpress. Er hoffe zugleich, dass das Parlament den am Donnerstag in Wien präsentierten Gesetzesentwurf bestätigen wird, so dass er - wie vom Ministerium vorgesehen - zum 1. Juni 2011 in Kraft treten kann. Es müsse darum gehen, Eltern auf andere Weise zu helfen als dadurch, „dass man deren eigenes Kind als Schadensfall betrachtet“.
Nach dem Änderungsentwurf der Bundesministerin soll dem Paragrafen 1293 des ABGB ein zweiter Absatz hinzugefügt werden, in dem es wörtlich heißt: „Aus dem Umstand der Geburt eines Kindes können weder das Kind noch die Eltern noch andere Personen Schadenersatzansprüche geltend machen. Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche aus einer Verletzung des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt.“ Hintergrund der Initiative war die bisherige „missverständliche Judikatur des OGH, wonach Ärzten Unterhaltspflichten auferlegt wurden im Fall der Geburt behinderter Kinder aufgrund Beratungsfehler“, so Justizministerin Bandion-Ortner bei der Präsentation des Entwurfs. So sei ein „gewisser Haftungsdruck“ für die Ärzte entstanden, der es nicht ausschloss, „dass Eltern zur Abtreibung eines womöglich behinderten Kindes verhalten wurden“. Die jetzige Gesetzesänderung hingegen unterstreiche die parteienübergreifende Übereinstimmung darin, dass „ein Kind niemals ein Schadensfall sein kann“.

(kap 16.12.2010 pr)







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