Schweiz: Bioethikkommission besorgt über „Tötung auf Verlangen“
Die bischöfliche Bioethikkommission warnt davor, dass aktive Sterbehilfe straffrei
wird. Die Kommission reagiert auf das Urteil eines Gerichts im Kanton Neuenburg. Es
ging um eine Ärztin, die zunächst einem kranken Menschen bei der Selbsttötung helfen
wollte, aber schließlich das tödliche Gift selbst injizierte. Obwohl diese Tat nach
dem Schweizerischen Strafgesetzbuches als „Tötung auf Verlangen“ strafbar ist, rechtfertigte
das Gericht die Handlung, indem es der Angeklagten zubilligte, sie habe „das in der
Lage Notwendige“ getan. Ein solcher Freispruch führe die Gefahr vor Augen, dass die
„Tötung auf Verlangen“ als „aktive Sterbehilfe“ akzeptiert werde. Die Gesetze seien
nicht nur der Spiegel der öffentlichen Meinung zu einem bestimmten Zeitabschnitt,
sondern einige unter ihnen sorgten für die Fundamente des Zusammenlebens, so die Bioethikkommission
in einer Pressemitteilung von diesem Mittwoch.