Befürworter der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag haben einen Gesetzentwurf
erarbeitet. Offenbar wollen sie ihn nach weiteren Beratungen am Montag und damit noch
vor Weihnachten vorstellen. Demnach soll es nun doch keine Liste von Krankheiten geben,
bei denen Embryonen verworfen werden dürfen. Stattdessen soll eine Ethik-Kommission
entscheiden, ob ein Paar Zugang zu dem umstrittenen Untersuchungsverfahren bekommen
darf. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung. Die Änderungen sollen im Embryonenschutzgesetz
festgeschrieben werden. Nach den vorgestellten Plänen soll die genetische Untersuchung
von Embryonen bei künstlichen Befruchtungen auch künftig verboten bleiben, in Einzelfällen
aber rechtmäßig sein. Zuvor waren Überlegungen der Abgeordneten auf Kritik gestoßen,
eine Liste mit Krankheiten aufzustellen, bei denen PID zulässig sein soll. Damit,
so wurde bemängelt, würden die Politiker ein Urteil darüber fällen, welches Leben
lebenswert ist. Die katholische Kirche wendet sich strikt gegen eine Zulassung von
PID.