Vatikan: Papst fordert aktive Rolle der Kirche in Politik
Papst Benedikt XVI.
hat die Forderung nach einer aktiven Rolle der Kirche in der Politik bekräftigt. Beim
Antrittsbesuch des neuen ungarischen Botschafters beim Heiligen Stuhl, Gábor Györiványi,
betonte er, dass es jedoch nicht darum gehe, Vorschriften zu machen:
„Sicher
wird vom Staat nicht erwartet, eine bestimmte Religion vorzuschreiben; er soll vielmehr
die Freiheit des Bekenntnisses und der Ausübung des Glaubens gewährleisten. Es geht
nicht darum, Gebote und Verhaltensweisen denen aufzudrängen, die den Glauben nicht
teilen. Zu Beginn des nächsten Jahres wird Ihrem Land erstmals die verantwortungsvolle
Aufgabe zuteil, den Vorsitz im Rat der Europäischen Union zu übernehmen. Ungarn ist
in besonderer Hinsicht berufen, ein Vermittler zwischen Ost und West zu sein.“
Benedikt
begrüßte gegenüber dem neuen ungarischen Botschafter die Bemühungen der politischen
Verantwortungsträger, eine Verfassungsänderung auszuarbeiten, in deren Präambel auf
das Erbe des Christentums Bezug genommen wird. Dabei sollte auch die Rolle der klassischen
Familie festschrieben werden, forderte das Kirchenoberhaupt:
„Ehe und Familie
bilden eine entscheidende Grundlage für eine gesunde Entwicklung der bürgerlichen
Gesellschaft, der Länder und Völker. Die Ehe ist als grundlegende Ordnungsgestalt
des Verhältnisses von Mann und Frau und zugleich als Zelle staatlicher Gemeinschaftsbildung
vom biblischen Glauben her mitgeformt worden. So hat sie Europa sein besonderes Gesicht
und seine Menschlichkeit gegeben, auch und gerade weil die damit vorgezeichnete Form
von Treue und von Verzicht immer wieder eingeübt und errungen werden musste. Europa
wäre nicht mehr Europa, wenn diese Grundzelle seines sozialen Aufbaus verschwände
oder wesentlich verändert würde. Wir alle wissen, wie sehr Ehe und Familie heute gefährdet
sind – zum einen durch die Aushöhlung ihrer innersten Werte der Beständigkeit und
Unauflöslichkeit aufgrund einer zunehmenden Liberalisierung des Scheidungsrechts und
der sich immer mehr ausbreitenden Gewohnheit des Zusammenlebens von Mann und Frau
ohne die rechtliche Form und den Schutz der Ehe, zum anderen durch verschiedene Arten
von Lebensgemeinschaften, die kein Fundament in der Kultur- und Rechtsgeschichte Europas
haben. Die Kirche kann Gesetzesinitiativen, die eine Aufwertung von alternativen Partnerschafts-
und Familienmodellen bedeuten, nicht gutheißen.“