Deutschland: Urteil stärkt Umweltschutz bei Gen-Pflanzen
Das Bundesverfassungsgericht
hat mit einem Urteil zur Gentechnik den Schutz der Umwelt gestärkt. Die strengen Vorschriften
des Gesetzes zum Anbau genmanipulierter Pflanzen seien legitim und verhältnismäßig,
befanden die Richter. Zudem seien die Regelungen mit der Berufsfreiheit, der Eigentumsgarantie
und dem Gleichheitssatz vereinbar. Damit blieb die Klage des Landes Sachsen-Anhalt
erfolglos. In den Kirchen wird das Thema seit langem kontrovers diskutiert. Die bayerischen
Diözesen verbieten auf ihren Pachtflächen den Einsatz von Gen-Pflanzen. Das ist eine
der Möglichkeiten der Kirche, ihren Standpunkt in der Frage insbesondere von Gen-Mais
zu äußern, sagte der Münchener Sozialethiker Markus Vogt im Interview mit dem Kölner
Domradio:
„Das ist ein kleines Feld, aber alle bayerischen Diözesen haben
das Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen auf ihren Feldern verboten,
die verpachtet sind von der Kirche, aber die Hauptwirksamkeit der Kirche ist, dass
sie sich einschaltet in diesem durchaus sehr zentralen politischen Konflikt, einem
Konflikt um Technikfolgen-Abschätzung, der auch nicht leicht zu entscheiden ist. Es
gibt in manchen Bereichen durchaus auch nach kirchlicher Auffassung sinnvolle Anwendungen
der Gentechnik, etwas bei der Lebensmittelverarbeitung oder im Bereich der Medizin.
Und hier genau zu unterscheiden, welche Art von Gentechnik wir nicht wollen, welche
Art von Gentechnik vielleicht auch sinnvoll sein kann, in welchen Grenzen – dazu tragen
die Kirchen in sehr vielen Diskursen bei. Viele Bildungseinrichtungen diskutieren
seit langem das Kriterium der langfristigen Verantwortung, der Schöpfungsverantwortung,
auch des Schutzes der Bauern, der Erhaltung kleinräumlicher Landwirtschaft, die Frage
der weltweiten Hungerbekämpfung in die Debatte einzubringen – das ist der Hauptauftrag
der Kirchen.“ (dr 25.11.2010 bg)