2010-11-22 13:18:27

D/EU: Sterbehilfefall vor Gerichtshof für Menschenrechte


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg muss über einen Sterbehilfefall aus Deutschland entscheiden. Ein Witwer hat dort geklagt, weil das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte seiner vom Hals abwärts gelähmten und pflegebedürftigen Frau den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels untersagt hatte. Juristische Schritte gegen die Entscheidung blieben bisher erfolglos. Die Frau hatte ihr Leben bereits im Jahr 2005 in der Schweiz beim Verein „Dignitas“ beendet. Nun klagt der Witwer, weil er meint, dass seiner Frau das Recht auf einen würdigen Tod in Deutschland nicht gewährt wurde.



(kna 22.11.2010 idt)








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