D/EU: Sterbehilfefall vor Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg muss über einen Sterbehilfefall
aus Deutschland entscheiden. Ein Witwer hat dort geklagt, weil das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte seiner vom Hals abwärts gelähmten und pflegebedürftigen
Frau den Erwerb einer tödlichen Dosis eines Betäubungsmittels untersagt hatte. Juristische
Schritte gegen die Entscheidung blieben bisher erfolglos. Die Frau hatte ihr Leben
bereits im Jahr 2005 in der Schweiz beim Verein „Dignitas“ beendet. Nun klagt der
Witwer, weil er meint, dass seiner Frau das Recht auf einen würdigen Tod in Deutschland
nicht gewährt wurde.