Der Islam könne nicht Körperschaft des öffentlichen Rechts werden, da er keine organisierte
Religionsgemeinschaft sei. Das sagte die rheinland-pfälzische Ministerin für Bildung,
Wissenschaft, Jugend und Kultur, Doris Ahnen (SPD) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten
Thomas Günther (CDU). Der Islam kenne keine Organisationsstrukturen, sondern nur die
alle Muslime umfassende islamische Gemeinschaft, die „Umma“. In Deutschland muss eine
Religionsgemeinschaft laut Bundesverwaltungsgericht über einen gewissen Organisationsgrad
verfügen, um diesen Status erlangen zu können.