Seit Wochen war darüber
spekuliert worden – nun ist es offiziell: Es gibt Neuigkeiten der Glaubenskongregation
über die Bewegung „Engelwerk“. In einem Schreiben an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen
fasst das Dikasterium die Entwicklungen der vergangenen 30 Jahre zusammen. Das letzte
offizielle Dokument war am 6. Juni 1992 erschienen. Es sei „angebracht“, die Bischofskonferenzen
über die „seither eingetretenen Entwicklungen zu informieren, damit sie besser damit
umgehen“ könnten, heißt es in dem Schreiben.
Prinzipiell kann man sagen:
Die Glaubenskongregation sieht eine positive Entwicklung beim „Opus Angelorum“, dem
„Engelwerk“. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Wie sich das Opus Angelorum
heute darstellt, ist es ein öffentlicher Verein der Kirche in Übereinstimmung mit
der überlieferten Lehre und den Weisungen der höchsten Autorität.“ Es bestehe daher
für die Bischöfe „kein Hindernis lehrmäßiger oder disziplinärer Art, diesen Verein
in ihren Diözesen aufzunehmen und sein Wachstum zu fördern.“ Das Engelwerk führt
sich auf die als „Mutter“ verehrte Gabriele Bitterlich aus Tirol zurück. Ihre Privatoffenbarungen
über Engel und deren Namen sind Grundlage einer besonderen Engelsfrömmigkeit. Außerdem
gehören zwei Ordensgemeinschaften mit zu dieser Bewegung, nämlich der Orden der Regularkanoniker
von Heiligen Kreuz und die Schwestern vom Heiligen Kreuz. In zwei Dokumenten von
1983 und 1992 hatte die Glaubenskongregation verfügt, „dass die Mitglieder des Opus
Angelorum sich bei der Förderung der Verehrung der heiligen Engel an die Lehre
der Kirche, an die heiligen Väter und an die Kirchenlehrer halten müssen und weder
die „Namen“ gebrauchen, die aus den Frau Gabriele Bitterlich zugeschriebenen angeblichen
Privatoffenbarungen stammen, noch die aus diesen angeblichen Offenbarungen hervorgegangenen
Theorien in irgend einer Weise lehren, verbreiten oder benutzen dürfen.“ Außerdem
war geregelt worden, dass die Mitglieder sich streng an die liturgischen Vorschriften
zu halten haben, besonders bei der Feier der Eucharistie.
Um das zu überprüfen
und die Entwicklung des Engelwerks zu begleiten, hatte der Vatikan einen Delegaten
ernannt. Der Dominikanerpater Benoît Duroux hatte in den vergangenen Jahren diese
Aufgabe inne. Ihm folgte im Frühjahr der Dominikaner Daniel Ols nach. Durch deren
Arbeit, so die Glaubenskongregation, sei eine „Normalisierung der Situation“ im Engelwerk
zu verzeichnen. Diese Normalisierung zeigt sich dem Schreiben nach vor allem darin,
dass am 31. Mai 2000 die Glaubenskongregation für das Opus Angelorum die Formel einer
Weihe an die heiligen Engel approbiert hat. Außerdem hat die Ordenskongregation dann
das „Statut des Opus Sanctorum Angelorum” approbiert, in dem unter anderem
die Beziehungen zwischen dem Opus Angelorum und dem Orden der Regularkanoniker
vom Heiligen Kreuz geregelt werden.
Das neue Dokument enthält aber auch
eine deutliche Warnung: In den vergangenen Jahren haben einige Mitglieder des Engelwerk,
darunter verschiedene ausgetretene oder entlassene Priester des Ordens der Regularkanoniker
vom Heiligen Kreuz, die von der Kongregation erlassenen Normen nicht akzeptiert.
Diese Engelwerks-Mitglieder arbeiteten daran, das ihrer Auffassung nach „echte Engelwerk“
wieder herzustellen. Wörtlich schreibt die Glaubenskongregation: „In dieser Bewegung
wird all das vertreten und praktiziert, was in den genannten Dokumenten verboten worden
ist.“ Diese Bewegung weicht nach Aussage des neuen Schreibens „vom gesunden Weg ab“
und sei „jeglicher kirchlicher Kontrolle entzogen“. Die Werbung dafür geschehe „auf
sehr diskrete Weise; sie präsentiert sich, als ob sie in voller Gemeinschaft mit der
katholischen Kirche stünde.“