Die Bischöfe sehen keine Notwendigkeit, die bestehende Gesetzeslage über die Ausweisung
krimineller Ausländer zu verschärfen. Schon jetzt hätten die Behörden die Mittel,
Straftäter ohne Schweizer Pass außer Landes zu schaffen, wenn sie ein schweres Verbrechen
begangen haben, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Bischofskonferenz. Sie
reagiert damit auf die Vorlage zu einer Volksabstimmung vom 28. November und auf
einen Gegenvorschlag der Eidgenössischen Räte. Beide Abstimmungsvorlagen unterstellen
einen rechtlichen Handlungsbedarf, der nicht gegeben ist, so die Bischöfe. Würden
die Schweizer die Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ annehmen,
entstünden zudem ethische und völkerrechtliche Probleme, so die Bischöfe. Denn die
Straftäter würden grundsätzlich ausgewiesen, ohne die Lage in ihren Heimatländern
und die näheren Lebensumstände in der Schweiz zu prüfen. (kipa 30.10.2010 gs)