Die katholische Kirche
sieht gute Chancen, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland auch
weiterhin gesetzlich verboten bleibt. Noch vor Weihnachten wollen die Regierungsparteien
die PID neu regeln. Sie haben in dieser ethisch sensiblen Frage den Fraktionszwang
aufgehoben. Das heißt, die Abgeordneten müssen nicht der Linie ihrer Partei folgen,
sondern nur ihrem Gewissen. Es geht darum, ob Untersuchungen an künstlich befruchteten
Eizellen außerhalb des Mutterleibs gesetzlich zulässig sein sollen. Die Folge wäre,
dass nur gesunde Embryonen eingesetzt und die kranken aussortiert werden. Karl Jüsten,
Leiter des Katholischen Büros in Berlin, das im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz
in politischen Fragen tätig wird:
„Wir halten es für richtig, wenn ein
Verbot des PID auch weiterhin beschlossen wird. So schlecht stehen die Chancen nicht,
immerhin hat die CDU in ihrem Grundsatzprogramm das so beschlossen, und da hoffen
wir auf die Prinzipientreue der Union. Wir hoffen natürlich auch, dass es eine genügend
große Zahl von Abgeordneten im Deutschen Bundestag gibt, die das auch so sehen wie
wir. Der Koalitionspartner der Union sieht das nur leider etwas anders, die wollen
da eine weitere Liberalisierung - da wird das jetzt die Debatte zeigen, ob wir uns
durchsetzen können. Mit dem aufgehobenen Fraktionszwang sehen wir noch einige Chancen
für unsere Haltung.“
Ein neues Gesetz zur PID ist nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofs notwendig geworden. Die Richter hatten festgestellt, dass eine
Untersuchung von befruchteten Eizellen auf schwere Erbkrankheiten außerhalb des Mutterleibs
nicht gegen den derzeit geltenden Embryonenschutz verstößt. (rv/domradio 29.10.2010
gs)