2010-10-14 14:40:45

D: Kirchen uneins über PID?


Die katholische Kirche hat ihr striktes Nein zur Präimplantationsdiagnostik, kurz „PID“, bekräftigt. Die Deutsche Bischofskonferenz bewertete die umstrittene Methode als „massiven Verstoß“ gegen das Grundgesetz und das Embryonenschutzgesetz. Das geht aus einer Erklärung der Bischöfe von diesem Mittwoch hervor. PID verstoße insbesondere gegen das grundgesetzlich festgeschriebene Verbot der Benachteiligung auf Grund von Behinderung, führte darin Weihbischof Anton Losinger aus. Diese Benachteiligung erfolge in dem Moment, wenn ein Embryo wegen eines auffälligen genetischen Befundes verworfen werde, so das Ethikrat-Mitglied. Die Bischöfe drängen weiter zur Neufassung des Embryonenschutzgesetzes: Die Lücken, die sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur PID ergeben hätten, müssten durch rechtliche Maßnahmen geschlossen werden. Wo es um Lebensrecht und Menschenwürde gehe, seien keine Kompromisse möglich, heißt es weiter. Genau das sieht die evangelische Kirche Deutschlands offenbar anders: So sprach sich der EKD-Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider, in einem Interview von für eine begrenzte Zulassung von genetischen Tests an Embryonen aus. Der Konsens der Kirchen gegen genetische Tests an In-Vitro-erzeugten Embryonen brach im Sommer durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Leipzig auf. Die Richter urteilten, dass die Aussonderung geschädigter Embryonen vor der Einpflanzung in die Gebärmutter nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt.



(pm/kipa 14.10.2010 pr)








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