Der Streit um die Razzia bei der Kirche vom Juni geht weiter. Ein Gericht muss jetzt
erneut prüfen, ob die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen zulässig waren. Möglicherweise
müssen die Unterlagen zurückgegeben werden. Das hat der Kassationshof des Landes am
Dienstag entschieden. Bei einer Razzia am 24. Juni wurden der Sitz des Erzbistums
Mechelen-Brüssel, die Wohnung des belgischen Kardinals Godfried Danneels und die Sint-Rombouts-Kathedrale
in Mechelen durchsucht. Den versammelten Bischöfen wurden unter anderem ihre Mobiltelefone
abgenommen. Papst Benedikt hatte geäußert, er sei „verwundert" über das Vorgehen der
belgischen Behörden. (kipa 13.10.2010 jv)