Die Parlamentarische Versammlung des Europarates bekräftigt das Recht auf die Gewissensfreiheit
von Ärzten und Kliniken. Keine Person, kein Krankenhaus und keine Institution dürfe
gezwungen werden, gegen ihren Willen Schwangerschaftsabbrüche oder aktive Sterbehilfe
vorzunehmen, heißt es in einer Straßburger Entschließung der Europarats-Parlamentarier
vom Donnerstagabend. Wenn jedoch ein Arzt aus Gewissensgründen eine gesetzlich zugelassene
Dienstleistung verweigere, müssten Patienten diese in angemessener Frist anderenorts
erhalten können. Die Mitgliedstaaten hätten darüber zu wachen, dass dies möglich sei.
Die Parlamentarier verweisen darauf, dass vor allem Frauen mit geringem Einkommen
oder in ländlichen Gebieten darunter litten, wenn die Europarats-Mitgliedsländer keine
Regeln hätten, wie mit Behandlungsverweigerung aus Gewissensgründen umzugehen sei.
(kipa 08.10.2010 gs)