Missbrauch und Misshandlung von Kindern entschiedener bekämpfen – das empfiehlt der
Europarat den Mitgliedsländern des Staatenbundes. Dazu gehöre, entsprechende Straftaten
von Amts wegen juristisch zu verfolgen, führten die Europarats-Parlamentarier in einer
am Dienstag in Strassburg einstimmig verabschiedeten Empfehlung aus. Die Verjährungsfristen
müssten der Schwere der Delikte angemessen sein, hieß es dort weiter. Außerdem sollten
Einrichtungen strenger kontrolliert werden, in denen Kinder betreut werden. Dazu gehörten
polizeiliche Führungszeugnisse für das haupt- und ehrenamtliche Personal und schärfere
Vorschriften für Einrichtungen der Kinderbetreuung und ihre Überwachung. Ihre Kontrolle
dürfe in keinem Fall von der Behörde vorgenommen werden, die zugleich Träger der Einrichtung
sei, unterstrichen die Parlamentarier weiter. Die Europarats-Staaten sollten zudem
unabhängige und neutrale Stellen einrichten, an die sich Kinder wenden könnten, wenn
sie sich bedroht fühlten oder Opfer oder Zeuge von Misshandlung und Missbrauch geworden
seien.
Würdigung kirchlicher Aufklärungsarbeit Die SPD-Europarats-Parlamentarierin
Marlene Rupprecht würdigte die jüngsten Schritte der Kirche zur Aufklärung und zur
Verschärfung der Regeln im Umgang mit den Tätern. Die Kirche müsse die gleichen Regeln
der Transparenz und der Anerkennung der juristischen Rechtsordnung einhalten wie jede
andere Einrichtung auch, so Rupprecht. Die jüngsten Missbrauchsfälle in verschiedenen
Mitgliedsstaaten beträfen jedoch nicht nur die katholische Kirche, sondern zahlreiche
andere Institutionen, so die Parlamentarierin. Bei der Aufklärung der Fälle müsse
man auf sich auf Ursachen und Gründe des Problems konzentrieren.