Als enttäuschend wertet der Deutsche Caritasverband den Beschluss des Koalitionsausschusses
zur Höhe der Regelsätze. Zwar sei jeder Rechenschritt nun im einzelnen ausgewiesen;
die Regierung habe jedoch bei der Festsetzung des Regelsatzes für Alleinstehende die
„bisher gültigen Berechnungsgrundlagen massiv verändert“ und damit einen Anstieg verhindert.
Für Einpersonenhaushalte werden jetzt die Ausgaben der untersten 15 Prozent der Haushalte
als Referenzgruppe herangezogen. Bisher waren es die untersten 20 Prozent. Auch entspreche
es nicht der Lebenswirklichkeit, dass keinerlei Ausgaben für alkoholische Getränke
und Tabak erfasst werden, so die Caritas. „Diese Ausgabenposition gab Empfängern von
Arbeitslosengeld II bisher noch eine gewisse Flexibilität für andere Ausgaben.“ Zudem
fordert die Caritas eine Überprüfung der Regelsätze für Kinder. (pm 27.09.2010
sk)