Österreich: Erste Opferentschädigungen beschlossen
Die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft
unter der Leitung von Waltraud Klasnic hat erste Entschädigungen in zehn Fällen beschlossen.
Das teilte Klasnic nach der Sitzung der Kommission bei einer Pressekonferenz mit.
Für die Sitzung am Dienstag seien konkret 15 Fälle vorbereitet worden; zehn davon
seien beschlossen und einer einstimmig nicht angenommen worden, bestätigte Klasnic.
„Es
sind Fälle in den verschiedenen Kategorien. Wir haben ja drei Kategorien: Stufe Eins
5.000 Euro, Stufe Zwei 15.000 Euro und Stufe Drei 25.000 Euro und darüber. Zusätzlich
zu diesen Summen sind die Therapien zu sehen, die grundsätzlich ohne diesen finanziellen
Beitrag gesehen werden müssen und auch so entschieden wurde.“
In den vergangenen
Wochen hat es zudem einen Zuwachs an Opfer-Meldungen gegeben: Mittlerweile hat sich
die Kommission bereits mehr als 500 Opfern angenommen. Details zu den Entschädigungen
gab die Leiterin nicht bekannt, wies aber auf den besonderen rechtlichen Status hin.
„Nach
staatlichem Recht sind es lauter Fälle, die verjährt sind. Es war aber die Aussage
von Kardinal Christoph Schönborn, dass es um eine freiwillige Leistung geht, um ein
Zugehen auf den Menschen, und Missbrauch verjährt nicht. Wie liegen in den Summen
auch über den staatlichen Sätzen.“
Klasnic bat erneut mögliche weitere
Opfer, sich rasch zu melden, damit die Kommission einen Überblick bekomme. Man sei
sich aber bewusst, dass es für die Opfer ein „Riesenschritt“ sei, sich zu melden.
Die Kommission wolle gemeinsam mit den Betroffenen rasch die nächsten Schritte gehen,
auch wenn sie im Hinblick auf die große Zahl von Betroffenen im einen oder anderen
Fall um Geduld bitten müsse. Allerdings werde man kaum eine Einrichtung, Organisation
oder Behörde finden, die in derselben raschen Geschwindigkeit wie die Opferschutzkommission
arbeite, merkte Klasnic an.
Entschädigungs-Kategorien Für
„leichte Fälle des Missbrauchs ohne überschießende Gewaltanwendung“ sieht das von
der Kommission eingerichtete Modell für Entschädigungszahlungen 5.000 Euro vor. Für
„mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum oder geringe Zahl an schwerwiegenden
Übergriffen unter Gewalteinwirkung“ wie etwa Vergewaltigung werden 15.000 Euro veranschlagt.
Den Betrag von 25.000 Euro sieht die Kommission für Fälle „von über mehrere Jahre
hinweg fortgesetzten Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen
Schmerzen“ vor. In „besonders extremen Einzelfällen“ seien auch darüber hinaus gehende
Entschädigungen möglich, so die Kommission.