2010-09-22 14:21:35

Österreich: Erste Opferentschädigungen beschlossen


RealAudioMP3 Die Unabhängige Opferschutzanwaltschaft unter der Leitung von Waltraud Klasnic hat erste Entschädigungen in zehn Fällen beschlossen. Das teilte Klasnic nach der Sitzung der Kommission bei einer Pressekonferenz mit. Für die Sitzung am Dienstag seien konkret 15 Fälle vorbereitet worden; zehn davon seien beschlossen und einer einstimmig nicht angenommen worden, bestätigte Klasnic.

„Es sind Fälle in den verschiedenen Kategorien. Wir haben ja drei Kategorien: Stufe Eins 5.000 Euro, Stufe Zwei 15.000 Euro und Stufe Drei 25.000 Euro und darüber. Zusätzlich zu diesen Summen sind die Therapien zu sehen, die grundsätzlich ohne diesen finanziellen Beitrag gesehen werden müssen und auch so entschieden wurde.“

In den vergangenen Wochen hat es zudem einen Zuwachs an Opfer-Meldungen gegeben: Mittlerweile hat sich die Kommission bereits mehr als 500 Opfern angenommen. Details zu den Entschädigungen gab die Leiterin nicht bekannt, wies aber auf den besonderen rechtlichen Status hin.

„Nach staatlichem Recht sind es lauter Fälle, die verjährt sind. Es war aber die Aussage von Kardinal Christoph Schönborn, dass es um eine freiwillige Leistung geht, um ein Zugehen auf den Menschen, und Missbrauch verjährt nicht. Wie liegen in den Summen auch über den staatlichen Sätzen.“

Klasnic bat erneut mögliche weitere Opfer, sich rasch zu melden, damit die Kommission einen Überblick bekomme. Man sei sich aber bewusst, dass es für die Opfer ein „Riesenschritt“ sei, sich zu melden. Die Kommission wolle gemeinsam mit den Betroffenen rasch die nächsten Schritte gehen, auch wenn sie im Hinblick auf die große Zahl von Betroffenen im einen oder anderen Fall um Geduld bitten müsse. Allerdings werde man kaum eine Einrichtung, Organisation oder Behörde finden, die in derselben raschen Geschwindigkeit wie die Opferschutzkommission arbeite, merkte Klasnic an.

Entschädigungs-Kategorien
Für „leichte Fälle des Missbrauchs ohne überschießende Gewaltanwendung“ sieht das von der Kommission eingerichtete Modell für Entschädigungszahlungen 5.000 Euro vor. Für „mehrfache Übergriffe über einen längeren Zeitraum oder geringe Zahl an schwerwiegenden Übergriffen unter Gewalteinwirkung“ wie etwa Vergewaltigung werden 15.000 Euro veranschlagt. Den Betrag von 25.000 Euro sieht die Kommission für Fälle „von über mehrere Jahre hinweg fortgesetzten Missbrauch mit Verletzungsfolgen und/oder fortdauernden seelischen Schmerzen“ vor. In „besonders extremen Einzelfällen“ seien auch darüber hinaus gehende Entschädigungen möglich, so die Kommission.

(kap 22.09.2010 ord)







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