Belgien: Aufhebung der Beschlagnahme der Akten von Kardinal Daneels
Das Brüsseler Berufungsgericht hat die Beschlagnahme von den Akten im Haus des Kardinals
Daneels für ungültig erklärt. Damit werden die Akten nicht für die gerichtliche Untersuchung
benutzt werden können. Der Erzbischof von Brüssel, André-Joseph Léonard, merkte dazu
an, dass nach den irregulären Untersuchungen jetzt wieder andere Dinge im Vordergrund
stünden: „Die Aufmerksamkeit soll jetzt auf die Opfer der sexuellen Missbräuche in
Rahmen einer Pastoralbeziehung ausgerichtet werden“, so der Bischof. Er wünscht sich
aber auch, dass die Daneels-Affäre von den belgischen Autoritäten besser behandelt
wird, da man eine solche Situation klären müsse. (rv 10.09.2010 lel)