Belgien: Durchsuchung kirchlicher Einrichtungen war unrechtmäßig
Die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen in kirchlichen Einrichtungen von Ende
Juni waren unrechtmäßig. Das berichten belgische Radiosender unter Berufung auf die
belgische Justiz, genauer: den Anwalt von Kardinal Godfried Danneels, Fernand Keuleneer.
Die beschlagnahmten Dokumente müssten deshalb zurückgegeben werden, heißt es. Schon
zuvor war angeordnet worden, auch der unabhängigen Missbrauchs-Untersuchungskommission
müssten alle beschlagnahmten Akten zurückgegeben werden. Bei der Razzia am 24. Juni
waren der Sitz des Erzbistums Mechelen-Brüssel, Danneels Wohnung und die Sint-Rombouts-Kathedrale
in Mechelen durchsucht und umfangreiche Akten und Rechner beschlagnahmt worden. Den
versammelten Bischöfen und Kirchenvertretern wurden die Handys abgenommen. Papst Benedikt
XVI. und die Spitze der Belgischen Bischofskonferenz hatten sich „verwundert“ über
das Vorgehen gezeigt. Die Missbrauchskommission trat zurück, weil die Justiz die den
Opfern zugesicherte Vertraulichkeit gebrochen habe. Am kommenden Freitag will sie
ihren Abschlussbericht vorstellen. Am kommenden Montag stellt die katholische Kirche
in Belgien eine Nachfolge-Initiative für die Kommission vor.