2010-09-09 13:14:53

Belgien: Durchsuchung kirchlicher Einrichtungen war unrechtmäßig


Die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen in kirchlichen Einrichtungen von Ende Juni waren unrechtmäßig. Das berichten belgische Radiosender unter Berufung auf die belgische Justiz, genauer: den Anwalt von Kardinal Godfried Danneels, Fernand Keuleneer. Die beschlagnahmten Dokumente müssten deshalb zurückgegeben werden, heißt es. Schon zuvor war angeordnet worden, auch der unabhängigen Missbrauchs-Untersuchungskommission müssten alle beschlagnahmten Akten zurückgegeben werden. Bei der Razzia am 24. Juni waren der Sitz des Erzbistums Mechelen-Brüssel, Danneels Wohnung und die Sint-Rombouts-Kathedrale in Mechelen durchsucht und umfangreiche Akten und Rechner beschlagnahmt worden. Den versammelten Bischöfen und Kirchenvertretern wurden die Handys abgenommen. Papst Benedikt XVI. und die Spitze der Belgischen Bischofskonferenz hatten sich „verwundert“ über das Vorgehen gezeigt. Die Missbrauchskommission trat zurück, weil die Justiz die den Opfern zugesicherte Vertraulichkeit gebrochen habe. Am kommenden Freitag will sie ihren Abschlussbericht vorstellen. Am kommenden Montag stellt die katholische Kirche in Belgien eine Nachfolge-Initiative für die Kommission vor.

(kipa 09.09.2010 pr)








All the contents on this site are copyrighted ©.