2010-08-15 11:25:52

Schweiz: Huonder kritisiert Kampagnen um Bischofsernennung


„Praktisch alles“, was in den letzten Jahren in seinem Bistum mit einer Bischofsernennung zu tun hatte, sei „unter Missachtung der Vertraulichkeit den Medien zugespielt worden“. Mit diesen scharfen Worten reagiert der Bischof von Chur, Vitus Huonder, auf Kritik an seinem Generalvikar Martin Grichting, der neben Marian Eleganti als zweiter Weihbischof im Gespräch ist. Zur Frage, wann und wie über einen zweiten Weihbischof entschieden wird, äusserte er sich nicht. In einem dreiseitigen Brief mit Datum vom 13. August wendet sich Huonder an alle Mitwirkenden des Bistums. Er kritisiert darin die seiner Ansicht nach systematischen Indiskretionen rund um Bischofsernennungen im Bistum Chur. Es gebe in der Diözese „offenbar Personen, denen der Ruf anderer weniger wert ist als die Erreichung eigener kirchenpolitischer Ziele durch öffentliche Kampagnen“, heisst es in dem Schreiben wörtlich. Hintergrund ist ein Communiqué vom 20. Juli, in dem die Vereinigung der Kantonalkirchen des Bistums Chur ihre Sorge um die mögliche Ernennung von Generalvikar Martin Grichting zum zweiten Weihbischof geäussert hatte. Grichting wird von den staatskirchenrechtlichen Gremien als Gegner des in der Schweiz geltenden dualen Kirchensystems und als „polarisierende Person“ kritisiert. Huonder, der sich in seinem Schreiben schützend hinter seinen Generalvikar stellt, erinnert an eine Erklärung vom Februar 2008. Darin habe er nach dem Rücktritt der beiden vormaligen Weihbischöfe den Wunsch nach zwei neuen Weihbischöfen geäussert. Wie schon im Vorfeld der Ernennung von Marian Eleganti im vergangenen Dezember sei es auch diesmal zu gezielten Indiskretionen und einer Negativkampagne gekommen. Huonder betont, dass das Vorgehen bei der Ernennung von Weihbischöfen weltkirchlich geregelt ist und dem so genannten päpstlichen Geheimnis unterliegt, also strikte Vertraulichkeit verlangt. Grichting beschreibt der Bischof in seinem Brief als „teamfähig und kompetent“. Auch engagiere er sich seit Jahren in staatskirchenrechtlichen Institutionen; derzeit sei er etwa als Vertreter des Bischöflichen Ordinariats Mitglied des Parlaments der Katholischen Landeskirche von Graubünden. Damit, so Huonder, habe Grichting „den Tatbeweis erbracht, dass er die staatskirchenrechtlichen Organisationen in ihrer derzeitigen Rolle respektiert und bereit ist, mit ihnen zusammenzuarbeiten“.
Huonder dankt in seinem Brief allen Gläubigen, die „in der guten Absicht, der Kirche zu dienen, in den staatskirchenrechtlichen Institutionen mitarbeiten“. Scharfe Kritik äussert er hingegen an den „kaum verhüllten Drohungen“ der staatskirchlichen Organisationen im Fall „bestimmter Personalentscheide“. Der Churer Bischof sieht sich von den staatskirchlichen Organisationen teilweise an der Amtsausübung gehindert. Diese instrumentalisierten die Medien und versuchten „politische Instanzen in Bund und Kantonen für ihre Zwecke einzuspannen“. Ein solches Vorgehen bewirke „oft gerade das Gegenteil und läuft auf eine Druckausübung hinaus“. Huonder äussert sich zudem besorgt, dass es durch ein derartiges Vorgehen zu Unfrieden und Spaltungen im Bistum kommen könne. Beim staatskirchenrechtlichen System, heisst es in der begleitenden Mitteilung zum Brief, handle es sich nicht „um überliefertes Glaubensgut der Kirche, sondern um ein für die Situation in der Schweiz konzipiertes Modell, das zeitgebunden ist und daher offen bleiben muss für Veränderungen“.
(kipa 15.08.2010 sk)








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