2010-08-10 14:16:56

Italien: Schadensersatz für Religionsunterricht


Weil ein Kind gegen den Willen seiner atheistischen Eltern am Religionsunterricht teilnehmen musste und kein alternatives Angebot bestand, ist eine Grundschule in Padua zu einem geringen Schadenersatz verurteilt worden. Ein Gericht der norditalienischen Stadt gab einer Klage der Eltern in zweiter Instanz Recht. Für den Schadenersatz muss die Schule gemeinsam mit dem Unterrichtsministerium aufkommen, das ebenfalls verurteilt wurde. Die Richter sahen demnach in der gegen den Willen der Eltern erfolgten Teilnahme der Schülerin am Religionsunterricht eine Verletzung der Religionsfreiheit. Als das Kind nach Protesten des Paares vom Religionsunterricht befreit worden sei, hat es die Schule nach Auffassung des Gerichts versäumt, für ein alternatives Unterrichtsangebot zu sorgen.

(kipa 10.08.2010 sk)







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