Weil ein Kind gegen den Willen seiner atheistischen Eltern am Religionsunterricht
teilnehmen musste und kein alternatives Angebot bestand, ist eine Grundschule in Padua
zu einem geringen Schadenersatz verurteilt worden. Ein Gericht der norditalienischen
Stadt gab einer Klage der Eltern in zweiter Instanz Recht. Für den Schadenersatz muss
die Schule gemeinsam mit dem Unterrichtsministerium aufkommen, das ebenfalls verurteilt
wurde. Die Richter sahen demnach in der gegen den Willen der Eltern erfolgten Teilnahme
der Schülerin am Religionsunterricht eine Verletzung der Religionsfreiheit. Als das
Kind nach Protesten des Paares vom Religionsunterricht befreit worden sei, hat es
die Schule nach Auffassung des Gerichts versäumt, für ein alternatives Unterrichtsangebot
zu sorgen.