Österreich: Einsatz für Flüchtlinge bis zu zivilem Ungehorsam
Der Einsatz kirchlicher Organisationen für Flüchtlinge kann bis zur Verpflichtung
zu zivilem Ungehorsam gegenüber geltenden Gesetzen reichen. Dies gelte dann, wenn
die Gesetze im Widerspruch zu den Grundsätzen der Demokratie und der Menschenrechte
stehen. Das halten Ordensgemeinschaften und kirchliche Einrichtungen, die vor allem
im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der Mission tätig sind, in ihrer Schlusserklärung
zur diesjährigen Fachtagung Weltkirche im oberösterreichischen Stift Lambach fest.
Die Tagung vom 23. bis 24. Juli legte ihren Fokus insbesondere auf das Schicksal der
von Hindu-Fanatikern verfolgten und vertriebenen christlichen Niederigkasten- und
Dalit-Gemeinschaften im indischen Bundesstaat Orissa sowie auf die Lage der durch
Erdölförderung Vertriebenen im Sudan.