D: Muslimische Bundesliga-Profis müssen nicht fasten
Muslimische Profifußballer dürfen das Fasten im Monat Ramadan unterbrechen. Zu diesem
Urteil kommt ein islamisches Rechtsgutachten (Fatwa) der Kairoer Al-Azhar-Universität.
Dieses Urteil hat nun der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) am Mittwoch
auf seiner Internetseite veröffentlichte. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen
dem Zentralrat, der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Deutschen Fußball-Bund. Darin
wurde die Erstellung des religiösen Gutachtens vereinbart. Der Arbeitsvertrag mit
dem Verein zwinge den Spieler zu einer bestimmten Leistung, heißt es in der Fatwa.
Wenn Fußball „seine einzige Einkommensquelle ist und wenn er im Monat Ramadan die
Fußballspiele bestreiten muss und das Fasten Einfluss auf seine Leistung hat, dann
darf er das Fasten brechen“. Die Al-Azhar-Universität ist eine der wichtigsten Lehrstätten
im sunnitischen Islam. Ihre Rechtsgutachten sind deshalb weithin anerkannt.