Österreich: Nicht jede künstliche Fortpflanzung erlaubt
Die Republik Österreich ficht das Anfang April gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte (EGMR) zur künstlichen Fortpflanzung an. Das meldet die Agentur
Kathpress. Österreichs Verbot von Eizell- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor
verstößt laut Urteil gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Schon am 1. Juli
hatte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner festgestellt, dass Staaten nicht verpflichtet
seien, alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu erlauben.
Bei solch sensiblen Fragen müsse man behutsam vorgehen. Im Revisionsantrag werde nun
betont, dass die österreichische Gesetzeslage mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz
versuche, sowohl der Achtung der Menschenwürde, der Wahrung des Kindeswohls und der
Respektierung des Rechts auf Fortpflanzung gerecht zu werden, erklärte das Justizministerium
auf Nachfrage von "Kathpress" hinsichtlich der inhaltlichen Gründe für die Berufung.
Ein wesentliches Anliegen des österreichischen Gesetzgebers sei es, Missbrauch zu
verhindern und "die mögliche und in manchen Ländern reale Ausbeutung, Erniedrigung
und Belastung von Frauen möglichst auszuschalten und zurückzudrängen