2010-07-20 13:44:48

Österreich: Nicht jede künstliche Fortpflanzung erlaubt


Die Republik Österreich ficht das Anfang April gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur künstlichen Fortpflanzung an. Das meldet die Agentur Kathpress. Österreichs Verbot von Eizell- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor verstößt laut Urteil gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie. Schon am 1. Juli hatte Justizministerin Claudia Bandion-Ortner festgestellt, dass Staaten nicht verpflichtet seien, alle technisch möglichen Formen der künstlichen Fortpflanzung zu erlauben. Bei solch sensiblen Fragen müsse man behutsam vorgehen. Im Revisionsantrag werde nun betont, dass die österreichische Gesetzeslage mit dem Fortpflanzungsmedizingesetz versuche, sowohl der Achtung der Menschenwürde, der Wahrung des Kindeswohls und der Respektierung des Rechts auf Fortpflanzung gerecht zu werden, erklärte das Justizministerium auf Nachfrage von "Kathpress" hinsichtlich der inhaltlichen Gründe für die Berufung. Ein wesentliches Anliegen des österreichischen Gesetzgebers sei es, Missbrauch zu verhindern und "die mögliche und in manchen Ländern reale Ausbeutung, Erniedrigung und Belastung von Frauen möglichst auszuschalten und zurückzudrängen

(kap 20.07.2010 ord)







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