Vatikan: Kirche will mit Zivilbehörden zusammenarbeiten
Die am Donnerstag
veröffentlichten Normen der Glaubenskongregation ermöglichen eine umfassendere Verfolgung
einschlägiger Straftaten innerhalb der katholischen Kirche. Der Vatikan hat damit
die Kirchengesetze zur Ahndung sexuellen Missbrauchs durch Geistliche verschärft und
erweitert. Vatikansprecher Federico Lombardi präzisiert, dass die Verankerung einer
Anzeigepflicht gegenüber staatlichen Stellen bei Missbrauchsfällen im Kirchenrecht
nicht möglich sei. Diese Frage falle allein in die Kompetenz staatlicher Gesetzgebung,
sagte Lombardi weiter.
„Wo das nationale staatliche Recht eine Anzeige vorschreibt,
ist aber auch die Kirche an diese Vorgabe gebunden. Wo dies nicht der Fall ist, kann
die Kirche eine solche jedoch nicht selbst festschreiben. Die Kirche ist jedoch in
jedem Fall um eine Zusammenarbeit mit der staatlichen Justiz bemüht.“
Der
zuständige Kirchenanwalt der Glaubenskongregation, Charles Scicluna, erläuterte, dass
die nun vorgestellten Normen inhaltlich weitgehend der bisher geübten Praxis entsprächen.
„Die Änderungen und Präzisierungen sollen in erster Linie größere Klarheit
über die Rechtslage schaffen. Es handelt sich also um eine juristisch-technische Konsolidierung.
Das Vorgehen der Glaubenskongregation beruht fortan nicht mehr auf päpstlichen Vollmachten,
sondern auf Kirchengesetzen. Die nun veröffentlichten Normen sind ein Zeichen für
den großen Ernst, mit dem sich die Kirche der Herausforderung durch sexuellen Missbrauch
stellt.“