2010-07-09 13:24:09

Vatikan: Rechtliche Klärung zu Priesterinnen-Weihe


Das in Kürze erwartete Vatikandokument zur kirchlichen Strafverfolgung enthält offenbar auch einen Abschnitt über die versuchte Weihe zu „Priesterinnen“. Nach Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur klärt das päpstliche Schreiben, dass für die Ermittlung in derartigen Fällen unmittelbar die Römische Glaubenskongregation zuständig ist. Diese Kompetenz war der Glaubensbehörde zwar bereits am 19. Dezember 2007 zugewiesen worden. Vatikanischen Quellen zufolge wird aber der damals nur intern verbreitete Vermerk jetzt in einen offiziellen Erlass eingebunden; dessen Wortlaut ist allerdings noch nicht bekannt. Er soll das päpstliche Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis tutela“ von 2001 aktualisieren, das die Vorgehensweise bei schweren kirchenrechtlichen Vergehen vorschreibt.
Mit Blick auf die versuchte Weihe von Frauen zu Klerikerämtern werde es keine schärferen Strafen geben, hieß es weiter. Bereits jetzt ziehen sich die beteiligten Personen automatisch die Beugestrafe der Exkommunikation zu, deren Aufhebung dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist. Klerikern droht zusätzlich die Entlassung aus dem geistlichen Stand. Die Zuständigkeit für derartige Falle wurde 2007 der Glaubenskongregation zugewiesen, nachdem es 2006 in Deutschland und den USA zu mehreren so genannten Priesterinnenweihen gekommen war.
(kna 09.07.2010 ord)
 








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