Vatikan: Rechtliche Klärung zu Priesterinnen-Weihe
Das in Kürze erwartete Vatikandokument zur kirchlichen Strafverfolgung enthält offenbar
auch einen Abschnitt über die versuchte Weihe zu „Priesterinnen“. Nach Informationen
der Katholischen Nachrichten-Agentur klärt das päpstliche Schreiben, dass für die
Ermittlung in derartigen Fällen unmittelbar die Römische Glaubenskongregation zuständig
ist. Diese Kompetenz war der Glaubensbehörde zwar bereits am 19. Dezember 2007 zugewiesen
worden. Vatikanischen Quellen zufolge wird aber der damals nur intern verbreitete
Vermerk jetzt in einen offiziellen Erlass eingebunden; dessen Wortlaut ist allerdings
noch nicht bekannt. Er soll das päpstliche Motu proprio „Sacramentorum sanctitatis
tutela“ von 2001 aktualisieren, das die Vorgehensweise bei schweren kirchenrechtlichen
Vergehen vorschreibt. Mit Blick auf die versuchte Weihe von Frauen zu Klerikerämtern
werde es keine schärferen Strafen geben, hieß es weiter. Bereits jetzt ziehen sich
die beteiligten Personen automatisch die Beugestrafe der Exkommunikation zu, deren
Aufhebung dem Heiligen Stuhl vorbehalten ist. Klerikern droht zusätzlich die Entlassung
aus dem geistlichen Stand. Die Zuständigkeit für derartige Falle wurde 2007 der Glaubenskongregation
zugewiesen, nachdem es 2006 in Deutschland und den USA zu mehreren so genannten Priesterinnenweihen
gekommen war. (kna 09.07.2010 ord)