Belgien: Bischöfe empört über Indiskretionen zu Ermittlungen
Die belgischen Bischöfe
haben Indiskretionen während der jüngsten Justizermittlungen scharf kritisiert. Es
sei unerhört, dass Medien Informationen über Inhalte der Untersuchungen direkt aus
Kreisen der Ermittler erhalten haben. Gleichzeitig betonte der Pressesprecher der
Bischöfe, Eric de Beukelaer, gegenüber Radio Vatikan, die belgischen Oberhirten wollten
weiterhin mit der Justiz zusammenarbeiten. Zu einer korrekten Zusammmenarbeit zähle,
Fragen der Ermittler zu antworten, statt auf Medienberichte reagieren zu müssen.
„Bereits
jetzt haben ja die Ermittlungen vom 24. Juni für großes Aufsehen gesorgt. Wenn aber
die Justizbehörden beginnen, Indiskretionen zu verbreiten, dann werfen sie Öl ins
Feuer. Es war das erste Mal in meiner Zeit als Pressesprecher – also seit fast neun
Jahren – dass ich den Journalisten antworten musste, dass ich nichts weiß. Ich wußte
schlicht nicht, wovon die Medien sprachen. Das ist auch genau das Gegenteil, von dem,
was die Bischöfe eigentlich wollen: Sie wollen offene und klare aber vor allem faire
Ermittlungen. Dazu sind sie auch bereit, vollumfänglich mitzuwirken.“
Die
belgische Kirche habe noch immer keine Liste der beschlagnahmten Unterlagen erhalten.
Die Staatsanwaltschaft müsse auch prüfen, ob der in dieser Woche vernommene Kardinal
Godfried Danneels (77) wegen unerlassener Hilfeleistung angeklagt wird. De Beukelaer
dementierte, dass Danneels während der zehnstündigen Vernehmung ein Unwohlsein befallen
habe. Angesichts des hohen Alters des Kardinals sei auch die Anwesenheit eines Arztes
während der Vernehmung normal.
„Nun gilt es, dass wieder Ruhe einkehrt.
Sonst wird es schwierig, die Wahrheit herauszufinden. Ansonsten nehmen die verrücktesten
Hypothesen die Überhand. Dann spricht man von Verschwörungen. Und das führt dann zu
Paranoia-Vorstellungen. Das tut einer demokratischen Gesellschaft nicht gut. Die belgischen
Bischöfe möchten ganz einfach, dass die Justiz ihre Arbeit macht und dass die Bischöfe
auch die Möglichkeit haben, bei den Ermittlungen ihre Bedenken zu äußern. Das ist
ein Recht, das allen Bürgern zusteht.“