2010-07-07 12:27:43

D: Keine Entschädigung in verjährtem Missbrauchsfall


Die Diözese Würzburg muss einer angeblich in einem katholischen Kinderheim missbrauchten Frau keinen Schadensersatz zahlen. Das Landgericht Würzburg wies am Dienstag die Klage einer 49-Jährigen auf Zahlung von 250.000 Euro als unbegründet ab. Die Ansprüche seien verjährt und zwar unabhängig von der Frage, ob sie der Frau zustünden, so das Urteil. Die Klägerin gab an, in einem Heim der Franziskanerinnen von Maria Stern in Würzburg missbraucht worden zu sein. Die Diözese hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit mehrfach als haltlos zurückgewiesen. Die Frau war von 1964 bis 1974 im 2003 abgerissenen Marienheim untergebracht. Bei den Aufklärungsbemühungen der Diözese konnte die Frau keinen Namen des mutmaßlichen Täters nennen. Die Diözese entschied sich jedoch, die Frau aus karitativen Gründen mit rund 15.000 Euro zu unterstützen, ohne damit eine Schuld anzuerkennen. Zur Klärung der Frage, ob die Klägerin seit Vollendung ihres 18. Lebensjahrs geschäfts- und prozessfähig war, holte die Kammer ein Gutachten ein. Dieses kam zu dem Schluss, dass die Frau nicht gehindert war, ihre Ansprüche rechtzeitig gerichtlich geltend zu machen.


(kap 07.07.2010 mg)







All the contents on this site are copyrighted ©.