Wenn ein Schweizer
Bistum einen neuen Bischof braucht, dann ist das komplizierter als in anderen Diözesen
der Weltkirche. Und das liegt nicht nur an der an sich schwierigen Personensuche.
Nach der Ernennung von Bischof Kurt Koch zum neuen vatikanischen Ökumene-Verantwortlichen,
muss nun der Basler Bischofsstuhl neu besetzt werden. Das Wahlverfahren im Bistum
Basel ist weltweit beinahe einzigartig, denn der Staat hat ein Mitspracherecht.
Mehr
von unserem Schweizkenner Mario Galgano:
Bistum Basel Eines kennzeichnet
die Schweiz seit jeher: sie ist in vielen Bereichen ein Sonderfall. Dies gilt auch
in kirchlichen Angelegenheiten und das nicht nur, weil die katholische und die reformierten
Kirchen miteinander auskommen müssen. Im größten Schweizer Bistum – also der Diözese
Basel mit Sitz in Solothurn – wählt das Domkapitel den Bischof. Doch auch der Staat
kann ein Wörtchen mitreden. Gemäß historischem Abkommen wird nämlich den staatlichen
Behörden zugesichert, dass nur ein Bischof gewählt wird, welcher „den Bistumskantonen
genehm“ ist. Für das Bistum Basel heißt das konkret: Zehn Schweizer Kantone haben
die Möglichkeit, einen ihnen „unpassend erscheinenden Kandidaten“ abzulehnen. Ist
dann ein „passender Anwärter“ gefunden, so muss der Gewählte nur noch vom Papst bestätigt
werden, bevor sein Name öffentlich bekannt gegeben wird. Das Bischofswahlrecht des
Bistums Basel stützt sich auf das 1828 zwischen dem Heiligen Stuhl und den – anfänglich
vier, heute zehn – Konkordatskantonen geschlossene Konkordat. Diese Bischofswahl ist
weltweit nahezu einzigartig und nur noch im Bistum St. Gallen zu finden.
Bistum
Chur Auch das Bistum Chur hat ein Privileg: Papst Pius XII. gewährte dem Bistum
mit dem päpstlichen Dekret „Etsi salva“ vom 28. Juni 1948 das Recht, den eigenen Bischof
aus drei Priestern zu wählen, die ihm aber vom Apostolischen Stuhl vorgeschlagen werden.
Der Apostolische Nuntius erkundigt sich im Bistum nach Namen wohlgefälliger Kandidaten
und meldet diese der Kongregation für die Bischöfe. Diese trifft eine erste Vorauswahl
mit Namen, zu denen der Nuntius im so genannten Informativprozess Referenzen einholt.
Anschließend reicht er bei der Kongregation für die Bischöfe die Dossiers über die
einzelnen Kandidaten zusammen mit seinem eigenen Votum ein. Die Kongregation erstellt
darauf eine Liste mit drei Kandidaten, welche im Falle der Gutheißung durch den Papst
über den Apostolischen Nuntius dem 24-köpfigen Domkapitel zur Wahl vorgelegt wird.
Bistum St. Gallen Der Bischof von St. Gallen wird nach dem folgenden
Prozedere gewählt: Das Domkapitel erstellt eine Kandidatenliste und gibt sie dem Katholischen
Kollegium, in dem auch staatliche Würdenträger vertreten sind. Danach findet die Wahl
statt. Früher wurde der Name des gewählten Bischofs in der Kathedrale feierlich bekanntgegeben
und erst danach die päpstliche Bestätigung eingeholt. Heute muss die Kandidatenliste
vor der Wahl dem Papst vorgelegt werden, vor Bekanntgabe des Gewählten muss die päpstliche
Bestätigung eingeholt werden. Dieses spezielle Verfahren beruht auf dem Text eines
Konkordats von 1845, das allerdings nie ratifiziert wurde.
In den übrigen
Schweizer Bistümern gilt dieselbe Regelung wie in anderen Diözesen der Weltkirche.
Der Oberhirte der Diözesen Lausanne-Genf-Freiburg, Sitten und Lugano wird vom Papst
direkt ernannt.