Österreich: Gemeinsame Bischofskonferenz mit Slovenien beendet
Die Österreichische Bischofskonferenz hat am 22. und 23. Juni in Mariazell erstmals
gemeinsam mit der Slowenischen Bischofskonferenz eine Vollversammlung abgehalten.
Die Begegnung sei eine Frucht der „Wallfahrt der Völker" 2004 gewesen, zu der rund
100.000 Pilger - darunter viele aus Slowenien - in den Marienwallfahrtsort gekommen
waren, so die Bischofskonferenz in einer Pressemitteilung. Die jetzigen gemeinsamen
Beratungen sei aber auch „Ausdruck dafür, dass der gemeinsame christliche Glaube sprachliche
und politische Grenzen überwindet". Im Zentrum der Gespräche der Bischöfe seien
aktuelle Fragen der Kirche in den beiden Ländern gestanden, etwa katholische Privatschulen
oder der konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, der nach wie
vor in Slowenien nicht möglich ist. Thema seien aber auch Volksgruppen und Minderheiten
gewesen, die fremdsprachige Seelsorge sowie die „Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit",
wie es hieß. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in Europa betonten beide
Bischofskonferenzen den Wert des arbeitsfreien Sonntags und die Bedeutung christlicher
Symbole im öffentlichen Raum. Bei der Konferenz haben die österreichischen Bischöfe
ein umfassendes Paket an Maßnahmen und Regelungen zur Aufarbeitung und künftigen Verhinderung
von Missbrauch und Gewalt in der Kirche beschlossen. Wie die Bischofskonferenz zum
Abschluss ihrer Sommervollversammlung bekanntgab, treten die Vorgaben bereits mit
1. Juli 2010 in Kraft. Sie gelten für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für
die hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter, und sie sollen bis
spätestens 31. März 2011 in allen österreichischen Diözesen umgesetzt sein. „Damit
wird sichergestellt, dass alle in der Kirche mitverantwortlich sind, um Missbrauch
und Gewalt noch besser zu verhindern", so die Bischöfe in ihrer Erklärung. Konkret
sieht die Rahmenordnung eine österreichweit einheitliche Gestaltung der diözesanen
Ombudsstellen vor. Diese sollen von unabhängigen Fachleuten geleitet werden, die ihre
Tätigkeit weisungsfrei ausführen. Die Ombudsstellen sind für den Erstkontakt und eine
erste Klärung von Verdachtsfällen sowie für die Rechtsberatung und Begleitung der
Opfer zuständig. (pm 23.6.2010 ord)