2010-06-23 18:34:10

Österreich: Gemeinsame Bischofskonferenz mit Slovenien beendet


Die Österreichische Bischofskonferenz hat am 22. und 23. Juni in Mariazell erstmals gemeinsam mit der Slowenischen Bischofskonferenz eine Vollversammlung abgehalten. Die Begegnung sei eine Frucht der „Wallfahrt der Völker" 2004 gewesen, zu der rund 100.000 Pilger - darunter viele aus Slowenien - in den Marienwallfahrtsort gekommen waren, so die Bischofskonferenz in einer Pressemitteilung. Die jetzigen gemeinsamen Beratungen sei aber auch „Ausdruck dafür, dass der gemeinsame christliche Glaube sprachliche und politische Grenzen überwindet".
Im Zentrum der Gespräche der Bischöfe seien aktuelle Fragen der Kirche in den beiden Ländern gestanden, etwa katholische Privatschulen oder der konfessionellen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, der nach wie vor in Slowenien nicht möglich ist. Thema seien aber auch Volksgruppen und Minderheiten gewesen, die fremdsprachige Seelsorge sowie die „Aufarbeitung der gemeinsamen Vergangenheit", wie es hieß. Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in Europa betonten beide Bischofskonferenzen den Wert des arbeitsfreien Sonntags und die Bedeutung christlicher Symbole im öffentlichen Raum.
Bei der Konferenz haben die österreichischen Bischöfe ein umfassendes Paket an Maßnahmen und Regelungen zur Aufarbeitung und künftigen Verhinderung von Missbrauch und Gewalt in der Kirche beschlossen. Wie die Bischofskonferenz zum Abschluss ihrer Sommervollversammlung bekanntgab, treten die Vorgaben bereits mit 1. Juli 2010 in Kraft. Sie gelten für den gesamten kirchlichen Bereich, sowohl für die hauptamtlichen als auch für die ehrenamtlichen Mitarbeiter, und sie sollen bis spätestens 31. März 2011 in allen österreichischen Diözesen umgesetzt sein. „Damit wird sichergestellt, dass alle in der Kirche mitverantwortlich sind, um Missbrauch und Gewalt noch besser zu verhindern", so die Bischöfe in ihrer Erklärung.
Konkret sieht die Rahmenordnung eine österreichweit einheitliche Gestaltung der diözesanen Ombudsstellen vor. Diese sollen von unabhängigen Fachleuten geleitet werden, die ihre Tätigkeit weisungsfrei ausführen. Die Ombudsstellen sind für den Erstkontakt und eine erste Klärung von Verdachtsfällen sowie für die Rechtsberatung und Begleitung der Opfer zuständig.
(pm 23.6.2010 ord)







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