Die katholische Kirche stellt „Geld in ausreichendem Maß zur Verfügung“, um vergangene
Missbrauchsfälle in den eigenen Reihen aufzuklären und erlittenen Schaden so weit
wie möglich zu beheben. Das betont die Unabhängige Opferschutzanwältin Waltraud Klasnic
in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „profil“. Woher die Mittel dafür stammen,
wisse sie nicht; sie vertraue der Zusicherung von Kardinal Christoph Schönborn, dass
die von ihr zusammengestellte Kommission entsprechende finanzielle Mittel ohne Obergrenze
bekomme und über notwendige Maßnahmen frei und „nicht beeinspruchbar“ entscheiden
könne. Die ehemalige steirische Landeshauptfrau erläuterte auch das penible Procedere
bei Aufarbeitung vergangener Missbrauchsfälle: Für jeden, der für erlittenes Leid
einen Schadensersatz fordere, gebe es ein Erstgespräch, „danach die Einladung, in
einer Clearingstelle sein Anliegen auszubreiten“. Dabei werde festgestellt, was der
Betroffene will: eine Therapie, eine Entschuldigung, eine Gegenüberstellung oder eine
finanzielle Entschädigung.