2010-06-10 15:29:28

Frankreich/Russland: Verletzt Sektenverbot Religionsfreiheit?


Mit einem Verbot der Moskauer Sektion der Zeugen Jehovas verletzt Russland die Religionsfreiheit. Zu diesem Urteil ist der Europäische Menschengerichtshof am Donnerstag in Straßburg gekommen. Die Richter sahen die Grundrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit verletzt und sprachen der Sekte 20.000 Euro Schadenersatz zu. Die Behörden hätten die Moskauer Gemeinde zu Unrecht aufgelöst, ihre Aktivitäten verboten und ihre Wiederzulassung verweigert. Die Zeugen Jehovas seien seit 1992 auf ordentlicher gesetzlicher Grundlage in Moskau aktiv gewesen, so das Menschenrechtsgericht. Bei der mit dem neuen Religionsgesetz von 1997 verlangten Wiederzulassung habe man ihnen unzulässige Hürden gesetzt. Die Verweigerung der Zulassung sei zudem nicht begründet worden, so die Straßburger Richter. 2007 und 2009 hatte der Menschenrechtsgerichtshof bereits der Scientology-Organisation im Streit mit Russland Recht gegeben. In beiden Fällen war örtlichen Scientology-Sektionen die Anerkennung verweigert worden. Auch dies sah Straßburg als Verstoß gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit an.



(kna 10.06.2010 kk)

 








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