Mit einem Verbot der Moskauer Sektion der Zeugen Jehovas verletzt Russland die Religionsfreiheit.
Zu diesem Urteil ist der Europäische Menschengerichtshof am Donnerstag in Straßburg
gekommen. Die Richter sahen die Grundrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit
verletzt und sprachen der Sekte 20.000 Euro Schadenersatz zu. Die Behörden hätten
die Moskauer Gemeinde zu Unrecht aufgelöst, ihre Aktivitäten verboten und ihre Wiederzulassung
verweigert. Die Zeugen Jehovas seien seit 1992 auf ordentlicher gesetzlicher Grundlage
in Moskau aktiv gewesen, so das Menschenrechtsgericht. Bei der mit dem neuen Religionsgesetz
von 1997 verlangten Wiederzulassung habe man ihnen unzulässige Hürden gesetzt. Die
Verweigerung der Zulassung sei zudem nicht begründet worden, so die Straßburger Richter.
2007 und 2009 hatte der Menschenrechtsgerichtshof bereits der Scientology-Organisation
im Streit mit Russland Recht gegeben. In beiden Fällen war örtlichen Scientology-Sektionen
die Anerkennung verweigert worden. Auch dies sah Straßburg als Verstoß gegen die Religions-
und Versammlungsfreiheit an.