2010-06-03 10:23:57

D/EU: Verhältnis Religion-Staat ist nationale Angelegenheit


In der Debatte um religiöse Symbole im öffentlichen Raum haben sich sechs katholische Laieninitiativen aus Europa für möglichst große nationale Ermessensspielräume ausgesprochen. Angesichts der kulturellen Vielfalt Europas müsse es den einzelnen Staaten überlassen bleiben, das jeweilige Verhältnis von Staat und Religion zu gestalten. Das erklärte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) am Mittwoch in Bonn. Die Verbände aus Frankreich, Italien, Polen, Kroatien und der Slowakei äußern sich in einer „Drittintervention“ im Berufungsverfahren zum so genannten Kruzifixurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Schriftsatz, der in dieser Woche beim EGMR eingereicht wurde, verweist darauf, dass die Europäische Menschenrechtskonvention dem Staat das Recht einräumt, Bildungsinhalte festzulegen, und damit auch, Werte zu vermitteln. Dies umfasst nach Auffassung der katholischen Laien auch das Aufhängen von Kreuzen in Schulen. Die religiöse Bedeutung des Kreuzes stehe zudem in keiner Weise im Gegensatz zur Menschenrechtskonvention, betonen die Laienverbände. Vielmehr stünden sowohl Konvention als auch Kreuz für dieselben Werte, die unabdingbar für den Zusammenhalt einer Gesellschaft seien. Keinesfalls dürfe der negativen Religionsfreiheit Vorrang vor der positiven Religionsfreiheit eingeräumt werden. Das Abhängen von Kreuzen, so argumentieren die Laienorganisationen, sei zudem nicht Ausdruck einer neutralen Haltung des Staates, sondern vielmehr eine Aussage zugunsten einer säkularen, areligiösen Welt. – Die 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg hatte im November entschieden, dass das obligatorische Anbringen von Kreuzen in öffentlichen Schulen in Italien mit der staatlichen Neutralitätspflicht unvereinbar sei und das Grundrecht der klagenden Mutter auf Erziehung sowie das Recht des Kindes auf negative Religionsfreiheit verletze. Italien legte Berufung ein. Wann die große Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs neu verhandeln wird, ist noch nicht bekannt. Unterzeichnet haben die Erklärung neben dem ZdK unter anderem die Semaines Sociales de France (SSF) und die Associazioni cristiane lavoratori italiani (ACLI).



(kipa 03.06.2010 kk) 








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