2010-05-27 15:57:05

D: Gymnasiast darf nicht öffentlich beten


Der Berliner muslimische Gymnasiast Yunus M. darf in Unterrichtspausen nicht mehr öffentlich beten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob am Donnerstag in Berlin die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom September 2009 auf. Der inzwischen 16-jährige Schüler, der das Diesterweg-Gymnasium im Stadtteil Wedding besucht, hatte gegen die Ablehnung seines Anliegens durch die Schule geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte ihm das Recht zugesprochen, auch an der Schule während einer Pause sein Mittagsgebet nach islamischem Brauch zu verrichten. Die Direktorin der Schule hatte dies mit Verweis auf die weltanschauliche und religiöse Neutralität der öffentlichen Schulen untersagt. Die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann erklärte, in dem Fall stehe das Recht des Klägers auf Religionsausübung dem Recht der anderen Schüler auf Glaubensfreiheit gegenüber. Die Schule habe in dem Fall glaubhaft nachweisen können, dass der Schulfriede durch den demonstrativen Charakter des muslimischen Gebets gefährdet gewesen sei. Zudem habe das OVG Zweifel daran, ob der Kläger die Verpflichtung zum Mittagsgebet ernst nehme. Schulleiterin Brigitte Burchardt hatte in der Verhandlung gesagt, dass der Schüler den ihm zugewiesenen Gebetsraum nur sporadisch und seit Februar gar nicht mehr genutzt habe. Das OVG ließ eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu.



(kipa 27.05.2010 vp)







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