Der Berliner muslimische Gymnasiast Yunus M. darf in Unterrichtspausen nicht mehr
öffentlich beten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob am Donnerstag
in Berlin die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom September 2009
auf. Der inzwischen 16-jährige Schüler, der das Diesterweg-Gymnasium im Stadtteil
Wedding besucht, hatte gegen die Ablehnung seines Anliegens durch die Schule geklagt.
Das Verwaltungsgericht hatte ihm das Recht zugesprochen, auch an der Schule während
einer Pause sein Mittagsgebet nach islamischem Brauch zu verrichten. Die Direktorin
der Schule hatte dies mit Verweis auf die weltanschauliche und religiöse Neutralität
der öffentlichen Schulen untersagt. Die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann
erklärte, in dem Fall stehe das Recht des Klägers auf Religionsausübung dem Recht
der anderen Schüler auf Glaubensfreiheit gegenüber. Die Schule habe in dem Fall glaubhaft
nachweisen können, dass der Schulfriede durch den demonstrativen Charakter des muslimischen
Gebets gefährdet gewesen sei. Zudem habe das OVG Zweifel daran, ob der Kläger die
Verpflichtung zum Mittagsgebet ernst nehme. Schulleiterin Brigitte Burchardt hatte
in der Verhandlung gesagt, dass der Schüler den ihm zugewiesenen Gebetsraum nur sporadisch
und seit Februar gar nicht mehr genutzt habe. Das OVG ließ eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht
zu.